Brauche ich einen Anwalt oder Notar für den Nachlass?

Juristische Fachpersonen können verschiedene Aufgaben bei der Planung und Abwicklung eines Nachlasses übernehmen. So erleichtern sie die Vermögensnachfolge. In gewissen Fällen ist es nicht bloss ratsam, sondern sogar notwendig, einen Anwalt oder Notar beizuziehen.

Anwaltliche Aufgaben bei Nachlassplanung und -abwicklung

Anwältinnen und Anwälte sind zu Beginn der Nachlassplanung vor allem beratend tätig. Häufig kommt die Erblasserin auf einen Anwalt ihres Vertrauens zu. Im Idealfall geschieht dies gemeinsam mit Erben und weiteren Personen, die am Nachlass beteiligt werden sollen. Um sinnvolle und individuell passende Lösungen vorzuschlagen, müssen Anwälte in der Lage sein, sich einen guten Überblick über die Vermögenssituation und die Familienverhältnisse zu machen. 

Dazu benötigen sie Zugriff auf wichtige Dokumente im Zusammenhang mit dem Erbgang. Weil diese sensible Informationen über die Lebenslage der Klienten enthalten, unterliegen Anwälte einer strengen Schweigepflicht. Sie dürfen Informationen, die sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit erhalten, also nicht ohne Weiteres an Dritte herausgeben. Akten, die sie für ihre Arbeit benötigen oder im Interesse ihrer Auftraggeber verwalten, müssen sie sicher aufbewahren und diesen zugänglich halten.
Die anwaltliche Beratung dient dem Ziel, eine rechtssichere Lösung zu finden und späteren Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen.Sie kann dabei Querbezüge auch zu anderen Gebieten als dem Erbrecht aufweisen. Dazu einige Beispiele:

Sollen Grundstücke vererbt werden, so sind Kenntnisse im Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht wichtig. Anwältinnen und Anwälte, die bei der generationenübergreifenden Unternehmensnachfolge beraten, sollten sich im Gesellschaftsrecht gut auskennen. Wenn sie ihre Klienten dabei unterstützen, steuergünstige Lösungen zu finden, kommt ein steuerrechtlicher Aspekt hinzu. Soll eine Stiftung errichtet werden, spielt das Personenrecht eine wichtige Rolle. Wo ein Auslandsbezug besteht, sollten sie zudem das internationale Privatrecht beachten.

Da das alles schnell kompliziert wird, gibt es auch für spezialisierte Anwältinnen und Anwälte vielfältige Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung. Eine besondere Qualifikation ist der Fachanwalt (SAV). Anwälte mit mehrjähriger Berufserfahrung, die Vertiefungskurse und erfolgreich Prüfungen absolvieren, können sich als Fachanwälte auf bestimmten Gebieten zertifizieren lassen. Sie gewährleisten damit ein hohes Niveau an Fachkenntnis und Expertise.

Kann mithilfe einer Anwältin oder eines Anwalts eine nachhaltige Lösung für den Nachlass gefunden werden, so unterstützen sie auch gleich dabei, diese formrichtig und inhaltlich klar abzufassen. Das betrifft sowohl Rechtsgeschäfte unter Lebenden (bspw. Schenkungen oder Darlehen) als auch Verfügungen von Todes wegen (wie Testamente oder Erbverträge). Für bestimmte Rechtsgeschäfte von grosser Bedeutung schreibt das Gesetz eine öffentliche Beurkundung vor. Hier kommen Notarinnen und Notare ins Spiel – mehr dazu sogleich.

Die anwaltlichen Aufgaben gehen über die Beratungstätigkeit hinaus: Sie können diese Fachpersonen bspw. als Willensvollstrecker einsetzen und sie so mit der Umsetzung Ihrer Verfügungen von Todes wegen oder mit der Vermögensverwaltung bis zur Erbteilung betrauen.

Kernaufgabe von Anwältinnen und Anwälten ist die Prozessführung vor Gericht. Die Vertretung von Parteien ist ausschliesslich ihnen vorbehalten (sog. Anwaltsmonopol). Jedoch ist zu beachten, dass der Gang vor Gericht in Erbschaftsangelegenheiten ein letztes Mittel darstellt, wenn keine Aussicht auf einvernehmliche Lösungen besteht. Bei klaren und einfachen Verhältnissen wird dies gar nicht erforderlich sein. Dann wickeln nämlich die für den Nachlass zuständigen Behörden und die Erben den Nachlass untereinander ab.

Notarielle Aufgaben bei Nachlassplanung und -abwicklung

Die Kernaufgabe von Notarinnen wurde bereits angesprochen: Es ist dies die öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften. Zu dieser kommen weitere Tätigkeiten mit sachlichem Zusammenhang hinzu. So müssen Notare strengen Sorgfalts- und Aufklärungspflichten nachkommen. Sie überprüfen bspw., ob ein beabsichtigtes Geschäft rechtlich zulässig ist und weisen auf allfällige Mängel hin. Auch müssen sie abklären, ob die Parteien imstande sind (handlungsfähig bzw. verfügungsfähig), dieses abzuschliessen und ob es ihrem freien und unbeeinflussten Willen entspricht. Auch müssen sie die Urkunden, die sie errichten, sicher und vertraulich aufbewahren und den Parteien auf Wunsch Kopien ausstellen.

Diese Grundlagen gelten im Wesentlichen in der ganzen Schweiz. Für die Regelung des Notariatswesens im Detail sind hingegen die Kantone zuständig. Je nach Ort der öffentlichen Beurkundung gelten unterschiedliche Regelungen. So kann die Zuständigkeit für ein bestimmtes Geschäft und die mögliche Tätigkeit einer Urkundsperson je nach Ort variieren. Daher gelten je nach dem Ort der öffentlichen Beurkundung unterschiedliche Regelungen darüber, wer als Urkundsperson tätig sein kann und welche Urkundspersonen im Einzelfall für ein bestimmtes Geschäft zuständig sind. Eine nach dem Recht des Ursprungskantons gültig errichtete öffentliche Urkunde wird in der gesamten Schweiz anerkannt. Die wichtigsten Geschäfte, die eine öffentliche Beurkundung erfordern, sind wiederum im Bundesrecht umschrieben, allen voran im Schweizerischen Zivilgesetzbuch.

Zunächst gelten die Verfügungen von Todes wegen Abweichungen vom Grundsatz der Formfreiheit. Sie müssen also besondere gesetzliche Formvorschriften beachten. Das ist so, weil der letzte Wille definitionsgemäss nach dem Ableben nicht mehr geändert werden kann und deshalb klar als solcher erkennbar sein sollte. Zudem schützen die Formvorschriften vor übereilten Entscheidungen. Notarinnen und Notare sind daher für die Errichtung von öffentlich beurkundeten Testamenten und Erbverträgen zuständig.

Ein Rechtsgeschäft von ähnlicher Tragweite ist der Ehevertrag. Damit können die Ehegatten vom ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung abweichen oder diese (in einem begrenzten Rahmen) abändern. Als abweichende Güterstände können die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung vereinbart werden. Ein Ehevertrag bzw. der Güterstand wirkt sich auch auf den Nachlass aus. Damit nämlich das Nachlassvermögen eines verheirateten Erblassers festgestellt werden kann, ist vorgängig die güterrechtliche Auseinandersetzung mit dem überlebenden Ehegatten notwendig. Langer Rede kurzer Sinn: Da ehevertragliche Vereinbarungen über den Güterstand grosse Vermögensverschiebungen zur Folge haben können, ist auch für diese die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben.

Daneben gibt es viele weitere Sachverhalte, die eine öffentliche Beurkundung erfordern können: Wichtig ist sie zunächst im Zusammenhang mit Grundbuchgeschäften. Sie dient der Sicherstellung der inhaltlichen Richtigkeit von Eintragungen im Grundbuch, da sich Dritte im Geschäftsverkehr darauf verlassen. Grundstückkaufverträge und Verträge über die Übertragung von Grundstückeigentum oder die Einräumung von beschränkten dinglichen Rechten sind daher ebenfalls öffentlich zu beurkunden.

Auch im Personen- und Gesellschaftsrecht spielt die öffentliche Beurkundung eine bedeutende Rolle: Für die gültige Errichtung einer Stiftung zu Lebzeiten ist sie ebenso vorgeschrieben wie für die Gründung oder Umwandlung bestimmter Gesellschaften.

Wann ist es notwendig oder sinnvoll, Anwälte und Notare beizuziehen?

Damit ist bereits ersichtlich, wann es notwendig ist, Anwälte und Notare in die Planung und Abwicklung von Erbschaften einzubinden.

Eine Anwältin oder einen Anwalt braucht es insbesondere dort, wo vor Gericht Prozess geführt werden soll. Nur sie sind befugt, Parteien vor Gericht zu vertreten. Die Alternative, selbst als Partei im Gerichtsverfahren aufzutreten, ist nur in seltenen, einfachen und klaren Fällen empfehlenswert, oder für Personen, die einschlägige Vorkenntnisse mitbringen.

Eine Notarin oder einen Notar benötigen Sie bei allen Rechtsgeschäften, für deren Gültigkeit das Gesetz die öffentliche Beurkundung vorschreibt. Im Zusammenhang mit einer Erbschaft ist das vor allem bei öffentlichem Testament, Erbvertrag, Ehevertrag, Grundstücksgeschäften und stiftungs- oder gesellschaftsrechtlichen Handlungen der Fall.

Ratsam, wenn auch nicht zwingend erforderlich, kann der Beizug von Anwälten, Notaren und weiteren Fachpersonen bei komplexen oder unübersichtlichen Sachverhalten sein. Solche Verhältnisse liegen typischerweise vor, wenn Unternehmen, Immobilien oder andere Wertsachen (Edelmetalle, Sammlungen, Wertpapierdepots…) in den Nachlass fallen. Ähnliches gilt, wenn der Erblasser hohe Schulden hat oder wenn unklar ist, was überhaupt zum Nachlass gehört. Die juristische Beratung kann dabei helfen, Erbschaftsstreitigkeiten vorzubeugen und die Erbteilung zu beschleunigen

Dies führt zu einer ebenso einfachen wie grundlegenden Faustregel, wann es sinnvoll ist, sich an Anwälte oder Notare zu wenden: Dies ist der Fall, wenn der voraussichtliche Nutzen die erwarteten Kosten (gemäss einer unverbindlichen Einschätzung oder einem Kostenvoranschlag bzw. Honoraransatz) übersteigt. Für eine solche Einschätzung stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.

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