Notarinnen haben ein vielfältiges Berufsbild, ganz besonders in der föderalen Schweiz. Wir zeigen Ihnen auf, was die wichtigsten notariellen Aufgaben sind und wie Ihnen diese bei der Lebens- und Erbschaftsplanung nützen.
Alles wird digital, und das immer schneller. Auch der Standort Schweiz setzt zunehmend auf E-Government und service public informatisé. Das traditionell durch einen hohen Papierverbrauch geprägte Beurkundungswesen bildet keine Ausnahme von diesem Trend. Wie ist jedoch der Stand der Dinge, und welche Entwicklungen können wir erwarten?
Oftmals kommt es zu Erbstreitigkeiten. Mit einer wohlüberlegten Nachlassplanung können Sie diese vorbeugen. Dazu sind mögliche Konfliktherde frühzeitig zu adressieren. Auch wenn bereits Differenzen bestehen, ist es im Sinne aller Beteiligten, diese rasch und konstruktiv zu bereinigen.
Juristische Fachpersonen können verschiedene Aufgaben bei der Planung und Abwicklung eines Nachlasses übernehmen. So erleichtern sie die Vermögensnachfolge. In gewissen Fällen ist es nicht bloss ratsam, sondern sogar notwendig, einen Anwalt oder Notar beizuziehen.
Juristische Berufe gibt es einige, wobei sich die Arbeiten und Voraussetzungen wesentlich unterscheiden. Während der Fachanwalt sich auf ein Fachgebiet spezialisiert und vom Anwaltsverband geprüft wird, sind notarielle Tätigkeiten kantonal geregelt und variieren daher.
Je nach Kanton gelten für das Notariatswesen unterschiedliche Regelungen. Dies hat Auswirkungen auf die Zuständigkeit einer Behörde bzw. Person und insbesondere auch auf die Kosten. Sie können teilweise notarielle Dienstleistungen in anderen Kantonen in Anspruch nehmen.
Um den Nachlass nach Ihrem effektiven Willen zu Teilen, müssen Sie einige Punkte beachten. Nicht nur soll dieser richtig kundgetan, sondern auch mit Nachdruck gebildet werden. Vertrauens- und Fachpersonen können Ihnen dabei helfen.
Neben dem handschriftlichen und dem mündlichen (Not-) Testament kennt das Gesetz auch die Variante der öffentlichen Beurkundung. Sie hat Vorzüge, die sich vor allem in komplizierten Verhältnissen oder bei wertvollem Nachlass auszahlen können.
Durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter besteht die Möglichkeit einer Urteilsunfähigkeit. Der Vorsorgeauftrag kann im Vorfeld eine Vertrauensperson bezeichnen, die sich dann um die notwendigen Angelegenheiten kümmern kann. Es sind Formvorschriften zu beachten.