Erbschaftsklage und Vermächtnisklage – wann kommen sie zum Einsatz?
Erbschaftsklage, Vermächtnisklage oder Erbteilungsklage. Im Erbrecht gibt es eine Vielzahl von Fachbegriffen. Dies kann verwirrend sein. In diesem Beitrag erläutern wir die Erbschafts- und Vermächtnisklage anhand von Beispielen und grenzen sie von der Erbteilungsklage ab.
Was ist die Testierfähigkeit und was bedeutet sie?
Wer ein Testament verfassen oder als Erblasser einen Erbvertrag abschliessen möchte, muss testierfähig sein. Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, erbrechtliche Handlungen gültig vorzunehmen. Dazu braucht es die Volljährigkeit und die Urteilsfähigkeit. Grundsätzlich wird die Testierfähigkeit vermutet.
So werden Enkelkinder im Testament begünstigt
Enkelkinder erhalten häufig nichts aus dem Nachlass ihrer Grosseltern. Nicht selten möchten Grosseltern aber, dass auch ihre Enkelkinder etwas erben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Enkelkinder in Ihrem Testament begünstigen können.
Die Erbteilung – wer erbt wie viel?
Nach Eintritt eines Trauerfalls stellen sich oft unangenehme Fragen im Zusammenhang mit dem Erbe des Verstorbenen. Neben letztwilligen Verfügungen hilft die gesetzliche Erbfolge bei der Klärung weiter.
Die Erbberechtigung und der Erbschein
Am Erben eines Erblassers sind meist unterschiedliche Akteure berechtigt. Diese kann man durch Gesetz oder Verfügung von Todes wegen ermitteln. Wer nachlassberechtigt ist, hat dies mittels Erbschein zu beweisen. Wie man diesen erlangt, ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Die Pflichtteile im Erbrecht
Das Gesetz in der Schweiz regelt nicht nur, wer die regulären Erben einer Person sind. Es schreibt auch vor, welcher Anteil an der Erbmasse diesen im Normalfall zusteht. Zur Regelung der gesetzlichen Nachfolge greift das Schweizer Recht auf ein Parentelsystem zurück.
Erbschaft und Vorsorge – wen wie einbinden?
Am Erbgang sind je nach Wille des Erblassers unterschiedlichste Parteien beteiligt. Es ist daher sinnvoll, schon frühzeitig mit ihnen über die Nachlassplanung zu sprechen und sinnvolle Lösungen zu finden. Dafür stehen Ihnen Fachpersonen beratend zur Seite.
Überlebenden Ehepartner begünstigen
Beim Ableben eines Elternteils haben die Kinder im Normalfall Anspruch auf einen Teil der Erbmasse. Durch die Meistbegünstigung oder die Nutzniessung kann man dagegen, sofern dies nicht passt, den überlebenden Ehegatten begünstigen.
Nutzniessung – Nutzung ohne Eigentum
Die Nutzniessung gibt Ihnen das Recht, einen Vermögenswert zu nutzen und die Früchte zu behalten. Trotzdem bleibt das Eigentum am Vermögenswert beim Überträger. Besonders Ihren Ehegatten können Sie mit der Nutzniessung begünstigen.