Wer ein Testament verfassen oder als Erblasser einen Erbvertrag abschliessen möchte, muss testierfähig sein. Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, erbrechtliche Handlungen gültig vorzunehmen. Dazu braucht es die Volljährigkeit und die Urteilsfähigkeit. Grundsätzlich wird die Testierfähigkeit vermutet.
Enkelkinder erhalten häufig nichts aus dem Nachlass ihrer Grosseltern. Nicht selten möchten Grosseltern aber, dass auch ihre Enkelkinder etwas erben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Enkelkinder in Ihrem Testament begünstigen können.
Nach Eintritt eines Trauerfalls stellen sich oft unangenehme Fragen im Zusammenhang mit dem Erbe des Verstorbenen. Neben letztwilligen Verfügungen hilft die gesetzliche Erbfolge bei der Klärung weiter.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft. Damit das auch künftig so bleiben kann, ist es im Interesse aller, dass die Unternehmensnachfolge in diesen familiär geprägten Betrieben reibungslos funktioniert. Hier erfahren Sie, welche Aspekte Sie bei der Unternehmensnachfolge und Finanzierung beachten sollten und welche Neuerungen die Erbrechtsrevision mit sich bringen soll.
Manchmal wird man von gewissen Menschen so stark enttäuscht, dass die Vererbung des eigenen Nachlasses an diese Personen unangemessen erscheint. Während Sie gesetzliche Erben enterben können, ist dies bei Pflichtteilserben sehr schwierig.
Die Anpassung der Pflichtteile in der Erbrechtsrevision sorgt für Unsicherheiten. Wie kann ich ein Testament klar formulieren? Entweder weisen Sie konkrete Anteile zu, ohne das Wort «Pflichtteil» zu nennen, oder Sie schreiben klar, dass die alte Interpretation weiterhin herangezogen werden soll. Wenn Sie lediglich den Begriff «Pflichtteil» verwenden, werden grundsätzlich die neuen Quoten gelten.
Welche Auswirkungen hat die Schweizer Erbrechtsrevision auf bestehende Testamente? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.
Es ist gar nicht so einfach, ein Testament zu verfassen. Glücklicherweise gibt es inzwischen viele Hilfestellungen. Unser Testamentgenerator kann Sie zum Beispiel dabei unterstützen. In komplizierten Situationen ist der Beizug von Fachpersonen dennoch ratsam.
Das Schweizer Erbrecht ist über 100 Jahre alt. Es wurde seit dem Inkrafttreten nur wenig verändert. Mit der Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wird das schweizerische Erbrecht entsprechend neuer Lebensmodelle (wie dem Konkubinat) adaptiert.