Digitale Unsterblichkeit – Social Media im Todesfall
Social Media erlauben es, unser Leben mit Millionen von anderen Menschen zu teilen. Doch was passiert mit all den Social-Media-Profilen, wenn die dahinterstehenden Personen sterben? Durch richtige Handhabung können Verwirrung und peinliche Situationen vermieden werden.
Die Sorgerechtsverfügung – Vormund im Todesfall
In einer Sorgerechtsverfügung kann man festhalten, welchen Vormund man im Todesfall für seine Kinder wünscht. Eine solche Verfügung ist für die KESB nicht bindend. Hatte das Kind regelmässig Kontakt mit dem vorgeschlagenen Vormund, so ist dies äusserst vorteilhaft.
Erbvorbezug: Das gilt es zu beachten
Der Erbvorbezug ist eine besondere Form der Schenkung. Diese unentgeltliche Zuwendung muss sich der Bezüger jedoch bei der Verteilung des Nachlasses an seinen Erbteil anrechnen lassen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um spätere Konflikte zu vermeiden.
Der Willensvollstrecker – Wächter über das Testament
Beim Tod eines Familienmitglieds haben Angehörige nicht nur mit der Trauer zu kämpfen, sondern auch mit dem Aufwand der Erbteilung. Im schlimmsten Fall geraten Erben sogar aneinander. Drohende Auseinandersetzungen können mittels Willensvollstrecker vermieden werden.
Der Ehevertrag
Vor und auch nach der Eheschliessung können Eheleute einen Ehevertrag eingehen. Darin können sie ihren Güterstand regeln. Auch einzelne Vermögenswerte sind als Teil eines Ehevertrages aufnehmbar. Als Formerfordernis wird die öffentliche Beurkundung verlangt.
Ausgleichungspflicht unter den Erben
Verstirbt eine Person, so ist die Erbmasse beziehungsweise die Teilungsmasse unter den Erben aufzuteilen.
Der Vorsorgeauftrag
Wird eine Person urteilsunfähig verliert sie die Möglichkeit gültig im Rechtsverkehr aufzutreten.
Die Erbfolge nach dem Gesetz
Im Falle des Ablebens einer Person geht das Eigentum der Person auf ihre Erben über.
Schutzbehörde KESB: Das müssen Sie wissen
Kommt einer Person die Fähigkeit abhanden, für sich selbst rechtsgültig zu handeln, kann dies unter Umständen ein Fall für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden KESB sein.
Der Erbvertrag
Eine Person kann in der Vorbereitung auf ihr Ableben einen Erbvertrag errichten. Dadurch kann sie über den Tod hinaus über ihr Vermögen verfügen.
Das Testament – Erfordernisse in Form und Inhalt
Im Falle eines Todes ist das Testament oft die wichtigste überbleibende Urkunde. Damit es gültig ist, muss es gewisse Formvorschriften erfüllen. So muss es im Normalfall von Hand geschrieben, mit dem Datum versehen und unterschrieben werden.