Todesfall ohne Angehörige – wer ist zuständig?

Wenn die verstorbene Person keine Angehörigen hat, so kümmert sich zunächst die Einwohnergemeinde um die Bestattung. Sie wird die Kosten allerdings Angehörigen übertragen, sollten diese auffindbar sein.

Wer kümmert sich um den Nachlass, wenn keine Angehörige vorhanden sind?

Liegt ein Todesfall vor, so versucht die Gemeinde zunächst Angehörige des Verstorbenen ausfindig zu machen. Dabei ist die Gemeinde zuständig, in welcher der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte. Wenn sich die Angehörigen nicht um die Bestattung kümmern oder die verstorbene Person keine Angehörigen hat, so organisiert zunächst die Gemeinde die Bestattung des Verstorbenen. Sollte sich nach dem Todesfall gleichwohl noch herausstellen, dass der Verstorbene Angehörige hat, so wird die Bestattung diesen in der Folge in Rechnung gestellt. Dies ist für die Angehörigen allerdings teurer, als wenn sie die Beerdigung selbst organisiert hätten. 

Was ist bei einer Bestattung zu beachten?

Das Amt für die Bestattung zuständige Amt muss abklären, ob der/die Verstorbene einen bestimmten Willen bezüglich der Bestattung in irgendeiner Form geäussert hatte. Dies kann bspw. eine Anordnung darüber sein, welche Grabart man wünscht (z.B. Urnengrab, Erdgrab oder Gemeinschaftsgrab). Was sie im Rahmen der Beerdigung auch beachten müssen, ist eine allfällige religiöse Zugehörigkeit des Verstorbenen. Denn je nach dem muss die Bestattung nach einem bestimmten religiösen Ritus erfolgen.

Sofern jemand ohne Nachkommen stirbt, sieht das Gesetz andere Verwandte als Erben vor. Das Parentel-System geht sodann in die zweite Parentel der Eltern. Sind diese vorverstorben, treten Geschwister an deren Stelle. Schliesslich ist es am sinnvollsten, durch eine letztwillige Verfügung nicht verwandte Personen oder Organisationen Ihrer Wahl als Erben einzusetzen.

Wer zahlt, wenn eine Person ohne Vermögen verstirbt?

Da die Sozialhilfe der angemessenen Existenzsicherung dient, ist deren Geltungsbereich auf die Lebenden beschränkt und kommt bei einem Todesfall nicht zur Anwendung. Die Verwandtenunterstützung für die Beerdigungskosten ist von Gesetzes wegen auch ausgeschlossen, da sich diese nur auf die Leistungen für den Lebensunterhalt bezieht. Es ist den Einwohnergemeinden überlassen, eine schickliche Beerdigung aller Menschen zu gewährleisten. Denn jeder Mensch hat das Recht auf eine solche Bestattung, weil dies zur Menschenwürde gehört und von der Bundesverfassung geschützt ist. Als Bestattungskosten sind alle Kosten zu berücksichtigen, die durch eine solche Beerdigung auf einem offiziellen Begräbnisplatz des Wohn- oder Sterbeortes entstehen.

Worüber man sich Gedanken machen kann:

  • Haben Sie sich schon überlegt, welche Grabart Sie für Ihre Bestattung wünschen?
  • Soll dabei ein bestimmter religiöser Ritus befolgt werden? Dann würde eine Anordnung Sinn machen.
  • Haben Sie Nachkommen, die von Gesetzes wegen erben?
  • Wem wollen Sie was zukommen lassen?
  • Wäre ein Testament sinnvoll?

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Eine Antwort auf „Todesfall ohne Angehörige – wer ist zuständig?“

Margrith Luder sagt:

Wer kündet und räumt die Wohnung bei Verstorbenen ohne Angehörigen?
Wer meldet die verstorbene Person bei Ämtern, Post, Versicherung etc. ab?
Und wer bezahlt die Kosten, wenn die verstorbene Person kein Erspartes hat?

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