Ein Todesfall ist eine grosse Belastung für Angehörige und nahestehende Personen. Gleich in den ersten Tagen danach fallen verschiedene Erledigungen an. In diesem Text zeigen wir Ihnen, was nach einem Todesfall wann zu tun ist.
Ein Erbgang ist ein komplexer Prozess. Er besteht, je nach Situation beim Ableben des Erblassers, aus verschiedenen Teilverfahren und Vorgängen.
Die Todesurkunde bestätigt den Tod einer Person mit allen wichtigen Angaben. Sie ist Voraussetzung für wichtige rechtliche Schritte, die nach einem Sterbefall vorzunehmen sind. Mit ihr können die Erben bspw. den Erbschein beantragen und die Bestattung organisieren.
Viele Trauernde wollen eine verstorbene Person entsprechend würdigen. Gemäss langer Schweizer Tradition geschieht dies oft in öffentlichen Todesanzeigen – nicht zuletzt in Zeitungen.
Die Todesbescheinigung ist eines der ersten Dokumente, das nach einem Todesfall ausgestellt wird. Der Totenschein, wie die Bescheinigung auch bezeichnet wird, bildet die Grundlage für zahlreiche administrative Vorgänge. Er ist zwingend von der Sterbeurkunde abzugrenzen.
Ein Todesfall ist mit viel Organisationsaufwand verbunden, so folgt oftmals auch eine Wohnungsauflösung. Doch mit der richtigen Unterstützung in diesem emotional schwierigen Moment wird dies ertragbar. Achten Sie darauf, nichts voreilig wegzuwerfen.
Nach dem Tod eines geliebten Menschen bleibt oftmals viel Organisatorisches übrig – so zum Beispiel die Wohnungskündigung. Es ist wichtig, die Wohnung rechtzeitig zu kündigen. Der Todesfall löst keine automatische Kündigung aus.
„Liebe Mitglieder, wir haben uns heute hier versammelt, um…“. Diesen Satz haben bestimmt schon alle von uns gehört. Denn jeder von uns ist Mitglied in einem oder mehreren Vereinen, Clubs, Vorständen, Genossenschaften etc. Im Laufe unseres Lebens sammeln wir unzählige Mitgliedschaften. Die Wenigsten machen sich Gedanken darüber, was nach ihrem Tod damit passiert.
Wenn die verstorbene Person keine Angehörigen hat, so kümmert sich zunächst die Einwohnergemeinde um die Bestattung. Sie wird die Kosten allerdings Angehörigen übertragen, sollten diese auffindbar sein.