Der Vorsorgeauftrag sowie die Patientenverfügung kommen im Falle einer plötzlichen Urteilsunfähigkeit zur Anwendung. Die Patientenverfügung bezieht sich auf die Vertretung in medizinischen Fragen, der Vorsorgeauftrag auf andere Lebensbereiche.
Grundsätzlich können erwachsene Personen über alltägliche und wichtige Entscheidungen in ihrem Leben selbst befinden. Wenn die Urteilsfähigkeit durch Krankheiten oder andere geistige Beeinträchtigungen eingeschränkt wird, kann eine Vertretung notwendig werden.
Eine Demenzerkrankung wirkt sich auf den Geisteszustand betroffener Personen aus. In fortgeschrittenen Stadien ist die Urteilsfähigkeit möglicherweise nicht mehr gegeben. Dies wirkt sich auf die Handlungsmöglichkeiten zu Lebzeiten und beim Nachlass aus.
Vollmacht und Patientenverfügung substituieren einander nicht. Eine Vollmacht erlischt, wenn die ausstellende Person nicht mehr urteilsfähig sein sollte. Die Patientenverfügung legt medizinische Massnahmen für den Fall der Urteilsunfähigkeit fest und behält daher ihre Gültigkeit.
In der Schweiz sind die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) dafür zuständig, Massnahmen zum Schutz von Personen anzuordnen, die aufgrund fehlender Urteilsfähigkeit nicht imstande sind, ein eigenständiges Leben zu führen. Das zentrale Leitbild, das sich aus den Grundrechten ergibt, ist dennoch in jedem Fall das eines selbstbestimmten und menschenwürdigen Lebens. Demnach ist dem Willen, den eine […]
Es muss sichergestellt sein, dass die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag gut hinterlegt sind und als Massgabe herangezogen werden können. Daher gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Hinterlegung, um die richtige Eröffnung besser zu gewährleisten.
Niemand macht sich gerne Gedanken darüber, was geschieht, sollte er oder sie eines Tages nicht mehr imstande sein, eigenständige Entscheidungen zu fällen oder ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Umso wichtiger ist es, für diesen Fall Vorkehrungen zu treffen.
Viele Trauernde wollen eine verstorbene Person entsprechend würdigen. Gemäss langer Schweizer Tradition geschieht dies oft in öffentlichen Todesanzeigen – nicht zuletzt in Zeitungen.
Eine Patientenverfügung ist ein guter Schritt, um sich im Falle der Urteils-/Handlungsunfähigkeit nach seinem Willen abzusichern. Da diese meist nicht jeden einzelnen Punkt regelt, ist die Auflistung gewisser Werte und Grundhaltungen anzuraten.