Eine Demenzerkrankung wirkt sich auf den Geisteszustand betroffener Personen aus. In fortgeschrittenen Stadien ist die Urteilsfähigkeit möglicherweise nicht mehr gegeben. Dies wirkt sich auf die Handlungsmöglichkeiten zu Lebzeiten und beim Nachlass aus.
Vollmacht und Patientenverfügung substituieren einander nicht. Eine Vollmacht erlischt, wenn die ausstellende Person nicht mehr urteilsfähig sein sollte. Die Patientenverfügung legt medizinische Massnahmen für den Fall der Urteilsunfähigkeit fest und behält daher ihre Gültigkeit.
In der Schweiz sind die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) dafür zuständig, Massnahmen zum Schutz von Personen anzuordnen, die aufgrund fehlender Urteilsfähigkeit nicht imstande sind, ein eigenständiges Leben zu führen. Das zentrale Leitbild, das sich aus den Grundrechten ergibt, ist dennoch in jedem Fall das eines selbstbestimmten und menschenwürdigen Lebens. Demnach ist dem Willen, den eine […]
Es muss sichergestellt sein, dass die Patientenverfügung und der Vorsorgeauftrag gut hinterlegt sind und als Massgabe herangezogen werden können. Daher gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Hinterlegung, um die richtige Eröffnung besser zu gewährleisten.
Niemand macht sich gerne Gedanken darüber, was geschieht, sollte er oder sie eines Tages nicht mehr imstande sein, eigenständige Entscheidungen zu fällen oder ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Umso wichtiger ist es, für diesen Fall Vorkehrungen zu treffen.
Viele Trauernde wollen eine verstorbene Person entsprechend würdigen. Gemäss langer Schweizer Tradition geschieht dies oft in öffentlichen Todesanzeigen – nicht zuletzt in Zeitungen. Auch DeinAdieu bietet eine angemessene Möglichkeit.
Eine Patientenverfügung ist ein guter Schritt, um sich im Falle der Urteils-/Handlungsunfähigkeit nach seinem Willen abzusichern. Da diese meist nicht jeden einzelnen Punkt regelt, ist die Auflistung gewisser Werte und Grundhaltungen anzuraten.
Medizinische Massnahmen bedürfen der Zustimmung der Patientin. Sie können Massnahmen im Rahmen Ihrer Patientenverfügung im Voraus zustimmen oder ablehnen. Diese wird erst dann wirksam, wenn jemand urteilsunfähig ist und medizinische Entscheidungen gefällt werden müssen.
Hanspeter Müller (56) ist Architekt und Firmeninhaber. Der Unternehmer möchte, dass sein Unternehmen im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit und einer daraus resultierenden Urteilsunfähigkeit weiter funktioniert.