Wird eine Person zum Pflegefall, ist für die Pflege mit hohen Kosten zu rechnen. Was geschieht, wenn das Einkommen zur Finanzierung der Pflegekosten nicht mehr ausreicht? Welche Rolle spielt dabei das Wohneigentum?
Viele Ehepaare wollen, dass im Todesfall des einen Ehegatten der andere Ehegatte weiter im Haus oder in der Eigentumswohnung verbleiben kann. Um dies sicherzustellen, können die Ehegatten das Eigenheim in einer einfachen Gesellschaft, der Ehegattengesellschaft, halten.
Manchmal ist es sinnvoll, jemandem beschränkte dingliche Rechte anstatt des vollen Eigentums über eine Sache zu vererben oder zu vermachen. Im Folgenden möchten wir Ihnen die zwei wichtigsten Instrumente dazu näher bringen: die Nutzniessung und das Wohnrecht.
Will ein Ehepartner nach dem Ableben des anderen im Eigenheim bleiben, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten dazu. Welche sinnvoll ist, bestimmt sich je nach Familienkonstellation und dem Zweck. Alle müssen in einer letztwilligen Verfügung stehen.
Da die Vermögensbewertung tagtäglich schwankt, ist die Bezifferung des Steuerwertes wichtig. Besonders bei der Erbschaftssteuern können zuweilen grosse Differenzen erwachsen. Kantonale Regelungen erschweren die Bewertung zusätzlich.
Vor einem Erbgang werden alle Vermögensgegenstände inventarisiert und die Erbansprüche ermittelt. Um diese entsprechend dem Willen des Erblassers aufzuteilen, bestehen einige Hilfestellungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Erbe nicht an Wert einbüsst.
Immobilien im Nachlass lassen sich nicht gleich einfach aufteilen wie ein Bank-Guthaben. Um Streit und Verzögerungen zu verhindern, sollte sich der Erblasser zu Lebzeiten überlegen, was nach seinem Tod mit seinen Immobilien passieren soll.
Ein Todesfall ist mit viel Organisationsaufwand verbunden, so folgt oftmals auch eine Wohnungsauflösung. Doch mit der richtigen Unterstützung in diesem emotional schwierigen Moment wird dies ertragbar. Achten Sie darauf, nichts voreilig wegzuwerfen.
Nach dem Tod eines geliebten Menschen bleibt oftmals viel Organisatorisches übrig – so zum Beispiel die Wohnungskündigung. Es ist wichtig, die Wohnung rechtzeitig zu kündigen. Der Todesfall löst keine automatische Kündigung aus.