Die Vollmacht – im Auftrag und zum Wohle Dritter

Wollen Sie eine Vertrauensperson mit einer Aufgabe beauftragen, so können Sie dies mit einer Vollmacht tun. Je nach dem, wen Sie mit welchen Tätigkeiten bevollmächtigen wollen, kommen unterschiedliche Vollmachten in Frage.

Sinn & Zweck einer Vollmacht

In einer Vollmacht bestätigt eine Person mit ihrer Unterschrift, dass eine andere Person für sie gewisse Geschäfte erledigen oder Entscheidungen treffen darf. In der Wirtschaft wird so verhindert, dass Geschäftsherren alle Geschäfte persönlich tätigen müssen. Betagte Personen, Eheleute und weitere bedienen sich der Vollmacht, um sich abzusichern. Dies indem sie ihren Nachkommen oder anderen Angehörigen gewisse Aufträge erteilen oder diesen die Entscheidungsmacht in bestimmten Fällen (z.B. einer plötzlichen Urteilsunfähigkeit infolge eines Unfalls) einräumen.

Welche Formvorschriften muss ich beachten?

Eine Vollmacht muss nicht, anders als ein Testament, handschriftlich verfasst werden. Eine gültige Vollmacht braucht eine (handschriftliche) Unterschrift und muss mit dem Datum versehen sein. Eine Beurkundung ist nicht Gültigkeitsvoraussetzung, kann aber teilweise zur höheren Beweiskraft von Nutzen sein. Zur Aufbewahrung bieten sich Treuhänder, Anwälte, Banken oder auch sichere Orte bei Ihnen zu Hause an. 

Abgrenzungen & Beispiele

Der Inhalt einer Vollmacht kann mehr oder weniger frei gewählt werden. Wichtig ist jedoch, dass die Befugnisse klar definiert sind, um späteren Konflikten vorzubeugen. In unserem Download-Center finden Sie Vorlagen zu folgenden Vollmachten und vollmachtsähnlichen Produkten (mehr dazu in jeweiligen Beiträgen):

  • Spezialvollmacht: Dieses Dokument erlaubt den Bevollmächtigten die Ausübung einzelner, klar definierter Tätigkeiten. Dies kann beispielsweise eine Akteneinsicht sein oder wenn Sie Ihre Tochter mit dem Verkauf Ihres Rollers beauftragen möchten. Die Spezialvollmacht ergibt also in den Fällen Sinn, in denen Sie eine Person nur für spezielle Tätigkeiten bevollmächtigen wollen.
  • Generalvollmacht der Erben: Erlaubt den Bevollmächtigten in allen die Erbschaft betreffenden Belangen zu werden. Diese Vollmacht ist von allen Erben zu unterzeichnen.
  • Patientenvollmacht: Diese Vollmacht ist eine Alternative zur detaillierteren Patientenverfügung. Hier können Sie eine Person generell dazu berechtigen, beim Eintritt Ihrer Urteilsunfähigkeit für Sie Ihre Gesundheit betreffende Entscheidungen zu fällen. So enthält Ihre Patientenvollmacht keine konkreten Anweisungen, welche die behandelnden Ärzte bei bestimmten medizinischen Situationen beachten müssen. Die Vertrauensperson, welche Sie bevollmächtigt haben, darf entscheiden.
  • Vorsorgeauftrag zur Beurkundung / Vorsorgeauftrag handschriftlich: Der Vorsorgeauftrag geht über eine blosse Vollmacht hinaus, weil er nicht nur die Erlaubnis zur Ausführung eines Auftrags erteilt. Vielmehr beinhaltet er den Auftrag selber und kann zudem mit Weisungen verbunden sein. Damit können Sie sicherstellen, dass Ihre Wünsche auch im Falle Ihrer Urteilsunfähigkeit weiterhin beachtet und befolgt werden.

Wie lange ist die Vollmacht gültig?

Sie können eine Vollmacht, welche Sie ausgestellt haben, jederzeit widerrufen oder auch einschränken. Auf dieses Recht zur Einschränkung und zum Widerruf können Sie nicht (in einem Vertrag) verzichten. Weiter ist die Vollmacht grundsätzlich nur so lange gültig, wie Sie urteilsfähig sind und die Handlungen der bevollmächtigten Person überprüfen können. Sollten Sie nicht mehr urteilsfähig sein, so treten die Wirkungen des (falls vorhandenen) Vorsorgeauftrags ein.

Die Vollmacht endet aber spätestens mit dem Tod, dem Konkurs, der Verschollenerklärung oder dem Verlust der Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers oder des Bevollmächtigten.

Dies sollten Sie beachten

  • In unserem Download-Center finden Sie Vorlagen zu Vollmachten. Um eine juristische Fachperson zu konsultieren, finden Sie hier vertrauenswürdige Anwältinnen und Anwälte.
  • Überlegen Sie sich, welcher Vertrauensperson Sie eine Vollmacht ausstellen möchten. Welche Art der Vollmacht eignet sich dafür am besten?
  • Haben Sie die Bereiche, in denen die bevollmächtigte Person tätig sein darf, klar definiert?

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