Was ist nach einem Todesfall zu tun?

Ein Todesfall ist eine grosse Belastung für Angehörige und nahestehende Personen. Gleich in den ersten Tagen danach fallen verschiedene Erledigungen an. In diesem Text zeigen wir Ihnen, was nach einem Todesfall wann zu tun ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Auffinden einer leblosen Person werden Ärzte oder Rettung verständigt. Das erste wichtige Dokument nach einem Todesfall ist dann auch die ärztliche Todesbescheinigung. Sie bestätigt, dass die aufgefundene Person aus medizinischer Sicht zu einem bestimmten Zeitpunkt definitiv verstorben ist.
  • Der Todesfall wird an unterschiedliche Behörden gemeldet. Bei einem natürlichen Tod ist vor allem die Meldung an das Zivilstandsamt von Bedeutung. Dieses aktualisiert die amtlichen Personenregister und stellt auf Anfrage Todesurkunden aus. Dieses zweite wichtige Dokument benötigen die Hinterbliebenen, um Rechtsverhältnisse und Nachlass der verstorbenen Person abzuwickeln.
  • Der dritte Hauptpunkt ist die Organisation der Bestattung und aller damit zusammenhängenden Aufgaben. Dies muss innert kurzer Zeit geschehen, da zwischen Tod und Bestattung meist nur wenige Tage liegen. Beim Versand von Todesanzeigen sowie bei der Planung der Zeremonie inklusive musikalischer, seelsorgerischer, rhetorischer und kulinarischer Begleitung sind zum einen die Wünsche der verstorbenen Person zu berücksichtigen. Zum anderen können Ihnen erfahrene Bestattungsplaner viel von dieser Arbeit abnehmen und für das Gelingen der Bestattung Verantwortung übernehmen.
  • Um über die Nachlassgegenstände bis zur Erbteilung verfügen zu können, wird eine Erbenbescheinigung benötigt. Diese wird von den für die Erbschaft zuständigen Behörden am letzten Erblasserwohnsitz ausgestellt. Dazu benötigen Sie die amtliche Todesurkunde und eine Ausweis über die Erbberechtigung. Nachdem die unmittelbar nach dem Todesfall erforderlichen Handlungen vorgenommen sind, können die Erben die Teilung verlangen. Dann kommt die Abwicklung der Erbschaft in Gang.

Die wichtigsten Besorgungen nach einem Todesfall

Ein Todesfall ist ein sehr belastendes Ereignis, ganz besonders für nahestehende Angehörige. Deshalb ist es hilfreich, Orientierung über die unmittelbaren Folgen und die nötigen Erledigungen zu haben.

Personen sterben am häufigsten daheim, in einem Krankenhaus, einer Pflegeeinrichtung oder in der Öffentlichkeit. Das Vorgehen dabei unterscheidet sich zunächst nur minimal. Wird eine Person leblos aufgefunden, so ist die erste – und völlig richtige – Reaktion, Ärztin, Arzt oder Rettungsdienste zu verständigen. Einerseits können durch erste Hilfe und unverzüglichen Beizug medizinischer Fachpersonen oft Menschenleben gerettet werden. Dabei zählt jede Sekunde.

Die ärztliche Todesbescheinigung

Andererseits sind nur Ärzte befugt, den Tod einer Person festzustellen und rechtlich zu bescheinigen. Dies tun sie auf einem eigens dafür vorgesehenen, standardisierten Formular, der «ärztlichen Todesbescheinigung». Auf dem Formular sind Angaben zur Identität der verstorbenen Person zu machen sowie Sterbeort und Todeszeitpunkt anzugeben. Die Ärztin bestätigt nach sorgfältiger Untersuchung sicherer Todeszeichen (Leichenstarre, Totenflecken, Auskühlung usw.) am ganzen Körper durch ihre Unterschrift, dass die betreffende Person unzweifelhaft verstorben ist. Dieses Verfahren heisst Leichenschau und ist in jedem Todesfall zwingend durchzuführen. Bestehen Zweifel daran, ob es sich um einen natürlichen Tod handelt oder ist die Identität der verstorbenen Person unbekannt, kann zudem eine Legalinspektion oder eine Obduktion angeordnet werden (sog. «aussergewöhnlicher Todesfall»). In den übrigen Fällen wird der Leichnam zur Bestattung freigegeben.

Behördengänge, Personenregister und persönliche Dokumente

Die ärztliche Todesbescheinigung ist das erste von mehreren Dokumenten, die im Zusammenhang mit einem Todesfall benötigt werden. Die Todesbescheinigung müssen Sie zusammen mit der Todesmeldung innert zwei Tagen dem kantonalen Zivilstandsamt vorlegen. Dieses nimmt dann die erforderlichen Änderungen in den Personenregistern vor. Bei ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die nicht in schweizerischen Personenregistern erfasst sind, können zusätzliche Abklärungen mit den Behörden des Heimatlandes erforderlich werden. Die Behördenbezeichnungen und Zuständigkeiten können von Kanton zu Kanton variieren (Übersicht).

Für den Kanton Zürich gilt zum Beispiel, dass jeder Todesfall beim lokalen Bestattungsamt gemeldet werden muss. Die Anmeldung sollte persönlich durch Angehörige erfolgen, wenn die verstorbene Person in Zürich wohnhaft war oder eine Beisetzung auf einem Zürcher Friedhof gewünscht wird. Dabei ist u.a. die ärztliche Todesbescheinigung vorzulegen. Im Bestattungsamt werden auch die Details der Aufbahrung, Bestattung und die Trauerfeier besprochen.

Es empfiehlt sich, die wichtigsten Akten nach dem Tod einer Person zu organisieren. Namentlich sind persönliche Dokumente wie Geburtsurkunde und Heiratsurkunde, Heimatschein, Verträge, Versicherungspolicen und natürlich Verfügungen von Todes wegen, d.h. Testamente und Erbverträge, zusammentragen. So können Sie sich einen Überblick über die Lebensumstände und den Nachlass der verstorbenen Personen verschaffen. Dies ist wichtig, um zu wissen, welche Erklärungen und Rechtsgeschäfte gegenüber welchen Behörden oder Vertragspartnern später nötig werden.

Trauerfeiern und Bestattung

Noch bevor Verträge gekündigt werden oder über Vermögenswerte verfügt wird, kümmern sich die Angehörigen normalerweise um die Bestattung. Diese findet üblicherweise bereits wenige Tage nach dem Tod statt. Erste und zentrale Anlaufstelle dafür ist – wiederum je nach Kanton – das zuständige Bestattungsamt oder ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Diese unterstützen Sie bei der Auswahl von Sarg, Grabart und Grabstein, und auf Wunsch auch in der Gestaltung der Bestattungszeremonie. Sie arbeiten eng mit Friedhöfen und Steinmetzen zusammen und können Ihnen daher Grabplätze oder Ansprechpersonen für Fragen zu diesem Thema vermitteln.

Zwar selbstverständlich, aber dennoch erwähnenswert ist, dass bei der Bestattungsplanung Rücksicht auf Wünsche der verstorbenen Person genommen werden sollte. Manchmal finden sich entsprechende Willensäusserungen im oder beim Testament. In anderen Fällen ist es nötig, aus lebzeitigen Aussagen oder Handlungen auf Bestattungswünsche zu schliessen.

Zur Vorbereitung der Bestattung sind insbesondere Todesanzeigen in gedruckten oder digitalen Medien zu veröffentlichen und Einladungen an Angehörige zu verschicken. Für die Zeremonie selbst stehen nicht nur Überlegungen zu Termin, Ort und Uhrzeit im Zentrum. Es ist auch wichtig, sich über Aufbewahrung, Blumendekoration, Trauerreden, musikalischer und seelsorgerischer Begleitung sowie Leichenschmaus und allfälliger Spendenhinweise Gedanken zu machen.

Die Todesurkunde und ihre Funktionen

Die kantonalen Behörden sind auch zuständig für die Ausstellung der Todesurkunde, des zweiten wichtigen Dokuments nach einem Todesfall. In der Regel kann die amtliche Todesurkunde anstatt persönlicher Vorsprache einfach über den Online-Schalter der zuständigen Behörde bestellt werden. Dazu berechtigt sind u.a. verwitwete Ehegatten oder eingetragene Partner, Nachkommen und weitere Verwandte, aber auch Willensvollstrecker und Erbberechtigte.

Die Todesurkunde wird verwendet, um Verträge mit Arbeitgebern, Banken, Post, Versicherungen, Strom- und sowie Telefon- und Internetanbietern usw. zu kündigen und andere zivilrechtliche Verhältnisse der verstorbenen Person aufzulösen. Auch Mietverhältnisse, Vereinsmitgliedschaften oder Abonnemente können auf diese Weise aufgelöst werden. Dazu können Scans oder Kopien angefertigt und verschickt werden. Wichtig ist dabei, ausdrücklich aufgrund des Todesfalls zu kündigen, da nur wenige Rechtsverhältnisse mit dem Tod einer Person von selbst enden. Deshalb bedarf es einer Benachrichtigung der Gegenparteien durch die Hinterbliebenen.

Gleiches gilt für die Geltendmachung von Rentenansprüchen aus der AHV sowie aus beruflicher und der privater Vorsorge. Mit der Todesurkunde können die Hinterbliebenen gegenüber den Institutionen nachweisen, dass ein versichertes Ereignis eingetreten ist und sich in der Folge die Versicherungssumme ausbezahlen lassen.

Die Ausstellung einer Erbenbescheinigung ist ebenfalls nur unter Vorlage einer amtlichen Todesurkunde möglich. Eine Erbenbescheinigung benötigen Sie, um während des Erbgangs über Vermögenswerte der verstorbenen Person verfügen zu können. Darunter fallen der Zugriff auf Bankkonten, die Liquidation von Wertschriften, aber auch die Vornahme von Grundbucheintragungen. Diese Angelegenheiten stehen nicht mehr unmittelbar im Zusammenhang mit dem Todesfall selbst. Sie betreffen eher den Erbgang, d.h. die Abwicklung des Nachlasses. (In diesem Ratgeberartikel erfahren Sie mehr über den Ablauf eines Erbganges.)

Wer kann mir bei einem Todesfall helfen?

Ein Gefühl der Überwältigung oder Überforderung nach dem Tod einer nahestehenden Person ist völlig normal. Deshalb gibt es glücklicherweise zahlreiche Fachpersonen, die Sie bei der Bewältigung eines Sterbefalls unterstützen. Viele davon haben wir bereits weiter oben im Text vorgestellt.

  • Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger sowie weitere Medizinalpersonen haben vor allem die Aufgabe, erkrankte Personen zu heilen, ihr Leben zu verlängern, oder ihnen eine möglichst schmerzfreie Lebensführung zu ermöglichen. Gleichzeitig haben sie notwendigerweise auch Erfahrung mit Todesfällen, da der Tod einer Person stets durch eine ärztliche Todesbescheinigung festgestellt wird. Ein eigenes, oft kontrovers diskutiertes Thema ist der medizinisch assistierte Suizid. Dabei können sterbewillige Personen durch ein ärztlich verschriebenes Präparat unter bestimmten Voraussetzungen und strengen medizinethischen Kontrollen ihr Leben beenden.
  • Behörden und Ämter begleiten den Lebensweg eines Menschen «von der Wiege bis zum Grab». Die beiden wohl wichtigsten Behörden im Zusammenhang mit einem Todesfall sind Zivilstandsämter und – in manchen Kantonen – Bestattungsämter. Sie kümmern sich nach dem Ableben einer Person darum, dass amtliche Register nachgeführt und notwendige Dokumente wie Todesurkunden oder Erbenscheine ausgestellt werden.
  • Bestatterinnen und Bestatter sind spezialisiert auf die Organisation von Bestattungen. Hier finden Sie eine denkbar grosse Auswahl. Vom Komplettpaket, bei dem Ihnen wesentliche Teile der Planung abgenommen werden, bis hin zu stark personalisierten, individuell passenden Lösungen, ist vieles möglich. Die Tätigkeiten von Bestattungsunternehmen hängt eng zusammen mit denjenigen von Friedhöfen und Steinmetzen. Daher kann ein gut organisierter, zuverlässiger und vertrauenswürdiger Bestatter Ihnen viel Arbeit abnehmen. Dies ermöglicht Halt und Unterstützung in den anstrengenden Tagen nach einem Todesfall.
  • Seelsorger, Musikerinnen, Trauerredner und weitere Personen, die an einer Bestattung mitwirken, sind ebenso an deren Gelingen beteiligt wie der Bestatter selbst. Oft hat die verstorbene Person Wünsche hinsichtlich der Gestaltung ihrer Bestattungszeremonie geäussert. Diese sollten Berücksichtigung finden. Sind keine Bestattungswünsche bekannt, so können Aussagen oder Lebensgewohnheiten aus früheren Zeiten über mögliche Vorstellungen zur Bestattung Aufschluss geben.
  • Zuletzt sind die Angehörigen die vielleicht wichtigste Personengruppe nach einem Todesfall. Sie sind diejenigen, die am unmittelbarsten betroffen sind und gegenseitige Unterstützung besonders dringend brauchen. Uneinigkeiten oder Familienkonflikte sollten nach einem Todesfall zurückgestellt oder nach Möglichkeit gänzlich neu überdacht werden. Einerseits ist dies fast immer im Sinne der verstorbenen Person. Andererseits erleichtert ein solches Herangehen nicht nur die Bewältigung des Todesfalls selbst, sondern auch die darauffolgenden erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

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