Was macht eine Bestattung aus – und was soll meine ausmachen?

Obwohl inzwischen eine grosse Auswahl an unterschiedlichen, individualisierten Bestattungsangeboten besteht, gibt es gewisse Kernelemente, die eine Bestattung ausmachen und sie von anderen Trauerfeierlichkeiten oder Zeremonien abgrenzen.

Zentral bei der Bestattung ist der Abschied von einem geliebten Menschen sowie die Verbringung seiner sterblichen Überreste an den Ort ihrer letzten Ruhe. Die Bestattung gibt einen Rahmen vor, in dem Trauergäste ganz bewusst nur dem Verstorbenen gedenken und für die gemeinsame Zeit dankbar sein können.

Was ist zwischen dem Todesfall und der Bestattung zu beachten?

Angehörige, Pflegepersonal oder andere Beteiligte müssen in der Regel innert zweier Werktage nach einem Todesfall die zuständige Behörde darüber informieren. Aus rechtlicher Sicht sind für die Bestattung vor allem eine ärztliche Todesbescheinigung und ein Ausweis des Verstorbenen nötig. Das Bestattungsrecht variiert jedoch kantonal sowie kommunal. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, im Zweifel beim kantonalen/kommunalen Bestattungsamt (ggf. auch Zivilstandsamt) am Wohnort des Verstorbenen nachzufragen. 

Dort finden Sie ebenfalls Hilfe bei der Planung einer Bestattung (Angebote für Aufbahrung oder Kremation, Gräber, Informationen hinsichtlich Ort und Zeit). Die Bestattungsämter bemühen sich, Rücksicht auf Wünsche der Betroffenen zu nehmen, soweit nicht wichtige Gründe dagegen sprechen.

Die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes durchgeführt werden; in der Regel findet sie bis 96 Stunden danach statt. Spirituell veranlagte Menschen empfehlen, der Seele drei Tage Zeit zu lassen, sich vom Körper zu lösen. 

Von Bedeutung ist auch, weitere Bekannte des Verstorbenen über seinen Tod zu informieren. Möglichkeit dazu bieten postalisch zugesandte und/oder in Zeitungen publizierte Todesanzeigen. Bei der Einladung von Trauergästen soll auf die Wünsche des Verstorbenen Rücksicht genommen werden, was jedoch nicht immer einfach ist: Nicht zur Beerdigung einer nahestehenden Person eingeladen zu sein, kann für Hinterbliebene eine sehr kränkende Erfahrung sein. Daher ist es unerlässlich, zeitgerecht bilateral eine Lösung oder einen Kompromiss zu finden, der alle Seiten zufriedenstellen kann.

Die Verbringung der sterblichen Überreste

Während Strukturierung und Gestaltung der Beerdigung weitgehend in den Händen der Betroffenen und ihrer Angehörigen liegen, steht im Zentrum der Zeremonie in aller Regel der Leichnam oder die Asche des Verstorbenen. Nach der Aufbahrung oder Kremation werden die sterblichen Überreste in einem geeigneten Gefäss verwahrt. Möglicherweise haben sich die Betroffenen bereits Gedanken dazu gemacht oder sich um die Besorgung gekümmert. Bestattungsämter stellen häufig kostenlos Standardsärge oder -urnen zur Verfügung. Feiner verarbeitete Modelle können bei Bestattern ausgesucht und erworben werden. Individuell angefertigte Stücke erfordern eine rechtzeitige Vorbestellung und Absprache mit dem Hersteller, was bei unerwarteten Sterbefällen zu Problemen führen kann.

Eine Gedenkfeier ohne Beerdigung (Erdbestattung) oder Beisetzung (Urnenbestattung) kann in Form einer Trauermesse oder Totenwache abgehalten werden.

Die traditionelle Bestattung

In der Schweiz ist heute besonders die Kremation weit verbreitet. Daneben hat die auf religiöse Ursprünge zurückzuführende Erdbestattung in der Kirchgemeinde eine lange und weitreichende Tradition. Der Leichnam des Verstorbenen wird dabei zunächst gewaschen, gesalbt und in einer Kapelle o.ä. am Friedhof aufgebahrt, bis die Bestattung wenige Tage nach dem Ableben stattfindet. Der Sarg wird wahlweise mit Blumen und Kränzen geschmückt und für Trauergäste offengelegt (Totenwache). Auch bei der Feuerbestattung wird für die Überführung ins Krematorium ein Sarg benötigt beziehungsweise vom Bestattungsamt bereitgestellt. 

An der Beerdigung selbst tragen die Angehörigen den geschlossenen Sarg bzw. die Urne nach der Abschiedszeremonie aus der Abdankungshalle zum offenen Grab bzw. der Urnennische. Die Prozession kann musikalisch begleitet werden. Vor dem Absenken des Sarges oder der Beisetzung der Urne kann ein ausgewählter Redner noch einmal die Erinnerung an den Verstorbenen Revue passieren lassen und die Trauergemeinde Abschied nehmen. Im Anschluss an das Begräbnis können die Gäste noch zu einem Leidmahl in ein Restaurant weiterziehen.

Was spricht für einen traditionellen Ablauf, was für Variation?

Die Planung einer Bestattung ist eine komplexe Angelegenheit, bei der viele Faktoren berücksichtigt werden müssen. Die oben angeführten Elemente einer klassischen Bestattung sind – leider – nicht zuletzt kostspielig: Je nach Ausführung kann eine traditionelle Bestattung über CHF 10’000 kosten. Neben selbstverständlichen Ausgaben für Schmuck, Musikbegleitung, Trauermahl etc. können unerwartete Gebühren anfallen, zum Beispiel für die Miete von Kapelle oder Abdankungshalle sowie unter Umständen Abgaben an die Kirchgemeinde. Nicht zu vernachlässigen sind ferner die fortlaufenden Kosten der Grabpflege. Idealerweise sollte daher im Voraus ein Budget erstellt werden, in dem die erwarteten Ausgaben konservativ-realistisch geschätzt werden, um unangenehmen Überraschungen aus dem Weg zu gehen. Viele Menschen entscheiden sich jedoch nicht nur aus Kostengründen, sondern auch der Bescheidenheit halber gegen opulente Abdankungsfeiern. Eine simplere Bestattungszeremonie kann mehr Raum für Konzentration auf den Verstorbenen und die Beziehung zu ihm lassen. Wenn man sich nicht an einen traditionell vorgegebenen Rahmen zu halten braucht, kann am Ende mehr Gestaltungsfreiraum bleiben. 

Soll im Anschluss an meine Bestattung ein Leidmahl abgehalten werden? 

Ein Leidmahl bietet laut DeinAdieu-Beirat Jean-Louis Parel eine Möglichkeit, nach der Trauerfeier für die Gemeinde neue Kraft zu schöpfen und dem Verstorbenen auf eine positive Weise zu gedenken. Leidmahl oder Apéro zum Abschluss können genauso wichtig sein, wie die Bestattung selbst und die Abfolge der einzelnen Schritte: 

Die Trauergemeinde tritt in der Regel zuerst ans Grab, um den Stillgewordenen beizusetzen. Um diesen schmerzhaften, emotional belastenden Moment zu verkraften, wird danach meist in eine Kapelle zur Abdankung weitergezogen. Der Pfarrer hält seine Predigt und spricht den Segen, um Angehörigen Kraft für die Zukunft zu geben. Beim Apéro oder Leidmahl kommt wieder Leben in die Gemeinschaft, die Trauergäste wagen wieder den Blick in eine hellere Zukunft, tauschen Anekdoten aus und teilen gute Erinnerungen an den Verstorbenen.

Vor der Bestattung ist der Sterbefall sobald wie möglich der zuständigen Behörde zu melden; dort können Sie die notwendigen Papiere und weitere rechtliche sowie praktische Informationen erfragen. Wichtig für einen reibungslosen Ablauf ist es, die Beerdigung rechtzeitig zu budgetieren, zu planen und Trauergäste einzuladen. Während der Bestattung selbst, die mit unterschiedlichen Elementen (Blumen, Kränze, Musik, Rede, Seelenmesse etc.) mehr oder minder traditionell gestaltet werden kann, wird der Verstorbene zu Grabe getragen. Zum Gedenken können über die Verbringung selbst weitere geistliche und weltliche Riten abgehalten werden (Seelenmesse oder Leidmahl).

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