Der Pflichtteil ist derjenige Teil der gesetzlich festgelegten Erbquote, der bestimmten gesetzlichen Erben grundsätzlich zwingend zusteht. Pflichtteilserben sind – bis 31.12.2022 – Ehegatten, Nachkommen und Eltern der Erblasserin bzw. des [Mehr lesen]
Pflegekinder sind keine gesetzlichen Erben und haben deshalb keinen gesetzlichen Erbanspruch. Sie können jedoch im Rahmen der verfügbaren Quote des Nachlasses im Testament berücksichtigt werden, indem sie als Erben eingesetzt [Mehr lesen]
Unter Umständen kann der Staat (üblicherweise Kanton) in dem Sinne darauf zugreifen, dass ein vermögendes Kind sich das geerbte Vermögen in der Höhe seiner Bezüge anrechnen lassen muss. Es können [Mehr lesen]
Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Pflegekinder haben keinen gesetzlichen Erbanspruch, testamentarisch oder erbvertraglich kann ihnen allerdings einer eingeräumt werden. Weiteres zum ThemaEbrecht für aussereheliche Kinder, Stiefverwandte und Adoptivkinder Kostenloses [Mehr lesen]
Indem man Erbvorbezüge, also lebzeitige Leistungen, die auf den Erbteil angerechnet werden sollen, festhält. Das Erbschaftsamt wird eventuell nach Vorbezügen fragen. Dafür ist wichtig, dass man diese sauber dokumentiert hat. [Mehr lesen]
Bei ledigen oder geschiedenen Erblassern fällt die güterrechtliche Auseinandersetzung als Institution des Ehegüterrechts weg. Mit anderen Worten ist es nicht nötig, die Vermögen der Eheleute voneinander zu trennen oder wechselseitige [Mehr lesen]
Als Erblasser bzw. Erblasserin steht es Ihnen frei, über Ihren Nachlass letztwillig (mittels Testament oder Erbvertrag) zu verfügen. Die Grenze Ihrer Verfügungsbefugnis bilden die Pflichtteile Ihrer nächsten Verwandten (Ehegatten, eingetragene [Mehr lesen]
Bei Eintritt des Erbfalls stellt die zuständige Erbschaftsbehörde den gesetzlichen und eingesetzten Erben im Rahmen der Testamentseröffnung eine Kopie des Testaments zu. Vermächtnisnehmer werden über Art und Höhe des Legats [Mehr lesen]
Sie müssen bedenken, dass das Kind gegenüber anderen gesetzlichen Erben ausgleichungspflichtig sein kann. Machen Sie es immer so, dass es nachverfolgbar ist (Belege), damit es nicht zu Unstimmigkeiten kommt. Weiteres [Mehr lesen]