Die Pflichtanteile der Kinder betragen ¾ des gesetzlichen Anspruches. In diesem Falle je ½ mal ¾ = 3/8 pro Kind.Die verfügbare Quote beträgt damit ein Viertel. Sie kann den Enkel*innen [Mehr lesen]
Sie können in Ihrem Testament oder Erbvertrag grundsätzlich jede rechtsfähige Person begünstigen. Dazu zählen natürlich auch Ihre Enkel. Ohne letztwillige Verfügung erben Ihre Kinder allerdings vor Ihren Enkeln. Weiteres zum [Mehr lesen]
Das Erbrecht unterscheidet zwischen gesetzlichen und eingesetzten Erben sowie Vermächtnisnehmern. Gewisse gesetzliche Erben sind gemäss Art. 470 f. ZGB pflichtteilsgeschützt. Über alles, was über diesen geschützten Pflichtteil hinausgeht, kann der [Mehr lesen]