Für die gültige Erstellung eines Vorsorgeauftrages muss dieser entweder handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden oder das Dokument wird von eine:r Notar:in beurkundet. Das Gesetz sieht aber vor, dass die [Mehr lesen]
Mit dem Vorsorgeauftrag kann eine handlungsfähige Person jemanden beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten. Hauptaufgabe der KESB ist [Mehr lesen]
Mit dem eigenhändig errichteten oder öffentlich beurkundeten Vorsorgeauftrag wird einer handlungsfähigen Person eine Vertretungsbefugnis erteilt. Diese erstreckt sich für natürliche oder juristische Personen auf den Fall einer eintretenden Urteilsunfähigkeit auf [Mehr lesen]
Der Vorsorgeauftrag regelt die Personen- sowie Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr für den Fall der Urteilsunfähigkeit. Es gibt verschiedene Formen (eigenhändig oder öffentlich beurkundet). Weiteres zum ThemaUnterschied Vorsorgeauftrag und [Mehr lesen]
Eine Vollmacht bedarf keiner besonderen Form, aus Beweisgründen ist aber eine schriftliche Urkunde sinnvoll. Die Ermächtigung ist im Normalfall nicht über den Tod hinweg gültig und verliert auch mit Eintritt [Mehr lesen]
Die KESB verrechnet ca. 60 CHF pro Stunde als Aufwandentschädigung für den Beistand. Die Vergütung kann auch im Vorsorgeauftrag selbst geregelt werden. Weiteres zum ThemaKESB – Was muss ich beim [Mehr lesen]
Eine Vollmacht kann sinnvoll sein im Konkubinat, damit der Partner bzw. die Partnerin gemeinsame Dispositionen vornehmen kann. Die Vollmacht ist frei widerrufbar und erlischt prinzipiell, wenn der Vollmachtgeber urteilsunfähig wird. [Mehr lesen]
Die Patientenverfügung betrifft medizinische Massnahmen im Fall der Entscheidungsunfähigkeit. Der Vorsorgeauftrag geht viel weiter: Wer soll mich umsorgen bei Urteilsunfähigkeit? Sie brauchen grundsätzlich beides. Andernfalls könnte die KESB im Ernstfall [Mehr lesen]
Sie können in derselben Fom wie beim ursprünglichen Vorsorgeauftrag handschriftlich (mit Datum und Unterschrift) Änderungen verfügen bzw. vornehmen. Weiteres zum ThemaUnterschied Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung – brauche ich beides? Vorsorgeauftrag online [Mehr lesen]