Die Messlatte zur Enterbung ist sehr hoch. Strafrechtliche Vorwürfe oder die schwere Verletzung einer familienrechtlichen Pflicht können mögliche Gründe für eine Enterbung sein. Man kann aber kein Kind enterben, weil [Mehr lesen]
Solange Sie nicht von Ihrer Partnerin geschieden sind, erhält diese gemäss Art. 462 Ziff. 1 ZGB – neben allfälligen güterrechtlichen Ansprüchen – ½ des Nachlasses, wovon gemäss Art. 471 Ziff. [Mehr lesen]
Grundsätzlich gehören die Kinder als Nachfahren, neben einem allfälligen Ehegatten, zu den gesetzlichen Erben und verfügen überdies über einen Pflichtteilsschutz. Gemäss Art. 481 Abs. 1 ZGB können sie beispielsweise mittels [Mehr lesen]