Ich habe zwei Kinder. Muss ich trotzdem ein Testament machen?

Ich bin verwitwet und habe zwei Kinder. Beide Kinder sollen zu gleichen Teilen erben. Der Nachlass ist einfach teilbar. Muss ich trotzdem ein Testament machen?

Einfache Teilbarkeit ist dann gegeben, wenn der Nachlass ausschliesslich aus Barmitteln und Aktien besteht. In einem solchen Fall wird kein Testament benötigt, da das Gesetz die Teilung zu gleichen Teilen schon vorsieht.

Komplizierter wird es, wenn zum Beispiel eine Liegenschaft im Nachlass vorhanden ist und geklärt werden soll, wer die Liegenschaft erhält. In einem solchen Fall sollte ein Testament erstellt werden.

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Pflichtteile der Kinder im Schweizer Erbrecht

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