Wie kann ich im Testament gemeinnützige Organisationen begünstigen, wenn ich und meine Familienmitglieder gleichzeitig sterben?

Im Falle des gleichzeitigen Todes meiner gesamten Familie möchte ich gemeinnützige Organisationen als Alleinerben einsetzen. Wenn sämtliche Familienmitglieder (Ehemann und zwei Söhne) bei demselben Ereignis ums Leben kommen, möchte ich nicht, dass mein Erbe meinen Geschwistern zukommt. Stattdessen soll es wohltätigen Hilfswerken zugutekommen.

Wie muss ich dies im Testament formulieren, damit es zur Anwendung kommt?

Das Gesetz schreibt vor, dass der Erbe den Erbgang in erbfähigem Zustand erleben muss, um die Erbschaft erwerben zu können (Art. 542 Abs. 1 ZGB). Mit anderen Worten muss der Erbe im Zeitpunkt des Erbganges noch leben bzw. den Erblasser überleben. Hierfür ist es ausreichend, dass der Erbe den Erblasser wenigstens einen Sekundenbruchteil überlebt hat.

Kann jedoch nicht bewiesen werden, dass von mehreren gestorbenen Personen die eine die andere überlebt hat – beispielsweise bei einem Flugzeugabsturz – gelten sie als gleichzeitig gestorben (Art. 32 Abs. 2 ZGB). Das gleichzeitige Versterben mehrerer Personen bedeutet, dass unter ihnen keine Erbfolge stattfindet, d.h. keiner der Verstorbenen wird zum Erben des anderen. In Ihrem Fall würden Sie und Ihre Familienmitglieder (Ehemann bzw. Kinder) sich nicht gegenseitig beerben.

Grundsätzlich würde in Ihrem Fall die gesetzliche Erbfolge greifen, womit Ihr Erbe (zumindest teilweise) den von Ihnen genannten Geschwistern zukommen würde. Sie können dies jedoch mit einem Testament (oder einem Erbvertrag) beeinflussen und stattdessen gemeinnützige Organisationen begünstigen. Abhängig von Ihrer konkreten Familiensituation sind jedoch die sogenannten Pflichtteile zu berücksichtigen, welche Sie in Ihrer Verfügungsfreiheit wiederum einschränken. Das aktuell geltende Gesetz sieht einen Pflichtteilsanspruch für Ihre Nachkommen, Ihre Eltern und Ihren Ehemann vor (Art. 471 ZGB). Da uns Ihre vollständige Familiensituation nicht bekannt ist, können wir Ihnen hinsichtlich der Pflichtteilsansprüche jedoch keine abschliessende Auskunft erteilen.

In Ihrem Testament können Sie einen Zusatz dieser Art hinzufügen, um im Falle des gleichzeitigen Versterbens Ihrer Familie gemeinnützige Organisationen zu begünstigen: Für den Fall, dass ich gleichzeitig mit meinem Ehemann … und meinen Kindern … sterbe, so wird mein Vermögen die Organisation XY erhalten.“

Ihr Testament können Sie im Testamentgenerator von DeinAdieu erstellen, und diese Passage verwenden.

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