20. August 2019

Kann ich verhindern, dass meine Nachkommen Liegenschaften verkaufen?

Gemäss Art. 482 ZGB kann der Erblasser, unter Ausschluss des Pflichtteils, unter anderem sogenannte Auflagen machen. Lästige Auflagen sind jedoch unbeachtlich und unsittliche oder rechtswidrige führen sogar zur Ungültigkeit der [Mehr lesen]