Unsere Immobilie hat während der Ehe an Wert gewonnen. Gehört das Haus zum Eigengut oder zur Errungenschaft?

Unser Einfamilienhaus, welches ich in die Ehe eingebracht habe, ist im Verlauf unserer Ehe im Wert gestiegen. Gehört das Haus zu meinem Eigengut oder zur Errungenschaft?

Grundsätzlich bleibt die Wertsteigerung im Eigengut, wenn das Einfamilienhaus zum Eigengut gehört. Wurden jedoch aus Mitteln der Errungenschaft Investitionen in das Einfamilienhaus getätigt, kann eine Wertsteigerung auch teilweise der Errungenschaft zugerechnet werden.

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