Sie können eine Verfügung von Todes wegen, d.h. ein Testament oder einen Erbvertrag, mit Auflagen, Bedingungen und Befristungen versehen. So können Sie erbrechtliche Ansprüche individualisieren und Ihrem letzten Willen Nachdruck [Mehr lesen]
Der Erbverzicht erfolgt durch einen Erbvertrag, der zu Lebzeiten von Erblasser und Verzichtendem geschlossen wird. Oft geschieht er entgeltlich als Erbauskauf, wenn bei den Erben eine grössere Investition (Hausbau, berufliche [Mehr lesen]
Es gilt der Grundsatz, dass das neuere Testament gilt. Falls Sie ein neues Testament erstellen, ohne dieses notariell zu beglaubigen, so entfaltet dies auf jeden Fall auch seine Wirkung. Enthält [Mehr lesen]
Bei den lebzeitigen Zuwendungen kommt es vor allem auf die Höhe des Wertes an. Gewisse Zuwendungen von hohem Wert (Immobilien, Vermögenswerte…) müssen ans Erbe angerechnet und allenfalls ausgeglichen werden. Werden [Mehr lesen]
Das kommt darauf an, welche Vermögenswerte es sonst noch im Nachlass gibt. Eine Immobilie bindet oft einen hohen Anteil des Nachlassvermögens. Gibt es genug andere Vermögenswerte, können die Pflichtteile der [Mehr lesen]
Die Pflichtanteile der Kinder betragen ¾ des gesetzlichen Anspruches. In diesem Falle je ½ mal ¾ = 3/8 pro Kind.Die verfügbare Quote beträgt damit ein Viertel. Sie kann den Enkel*innen [Mehr lesen]
Erbschaftssteuern sind kantonal geregelt. Wenn es sich nicht um eine nahe verwandte Person handelt, wie etwa Ihre Kinder, fällt in der Regel eine Erbschaftssteuer an. Die Erbschaftssteuer ist aber oft [Mehr lesen]
In solchen Fällen empfiehlt es sich, ein öffentlich beurkundetes Testament bei einem Notar oder einer Notarin erstellen zu lassen. Weiteres zum Thema:https://www.deinadieu.ch/ratgeber/das-oeffentlich-beurkundete-testament/https://www.deinadieu.ch/ratgeber/testamentsarten-diese-drei-sollten-sie-kennen/ Verfassen Sie hier Ihr Testament [Mehr lesen]
Wenn Sie kein Testament haben, so gilt die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, Ihr Ehepartner erhält 50%, die beiden Kinder je 25% des Nachlasses. Dabei ist zu beachten, dass zuerst die [Mehr lesen]