Was sollte ein Konkubinatsvertrag regeln?

Immer mehr Menschen entscheiden sich für eine Partnerschaft, ohne jemals zu heiraten. Da die faktische Lebensgemeinschaft (Konkubinat) gesetzlich nicht geregelt ist, kann es sinnvoll sein, einen Konkubinatsvertrag abzuschliessen. Am Ende dieses Textes finden Sie eine Vorlage dafür.

In der Schweiz wird immer weniger (und später) geheiratet. Zugleich leben viele Menschen in gefestigten Beziehungen, manchmal ohne bewusst für die Zukunft zu planen. Sowohl fehlender Bindungswille und Kinderwunsch, als auch fremden- oder steuerrechtliche Überlegungen können gegen eine Heirat sprechen. Auch ältere Personen, die bereits geschieden oder verwitwet sind, gehen immer öfter neue Beziehungen ein. Deshalb gewinnt das Zusammenleben zweier unverheirateter Personen in einer Beziehung im selben Haushalt («Konkubinat») stetig an Bedeutung. An diesem Trend hat bisher auch die Einführung der «Ehe für alle» 2022 wenig geändert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Konkubinat ist eine langfristige, umfassende Lebensgemeinschaft zweier Personen mit geistig-seelischer, körperlicher und wirtschaftlicher Komponente. Konkubinatspartner haben zueinander allerdings keine gesetzlichen Ansprüche aus Güter- oder Erbrecht.
  • Ein Konkubinatsvertrag kann solche Ansprüche einräumen und auch sonstige Rechte und Pflichten betreffend das Zusammenleben regeln. Er ist vor allem dann sinnvoll, wenn grosse Investitionen anstehen, Kinder erwartet werden oder eine Absicherung für den Todesfall erfolgen soll.
  • In einen Konkubinatsvertrag werden in der Regel Bestimmungen über die Einkommens- und Vermögenssituation, Wohnung und Hausrat, Kostentragung und Unterhalt, Alters- und Todesfallvorsorge sowie gegebenenfalls elterliche Aufgaben aufgenommen.
  • In unserem Download-Center finden Sie eine Vorlage für einen Konkubinatsvertrag als Beispiel.

Was bedeutet «Konkubinat» bzw. «faktische Lebensgemeinschaft»?

Nach der Rechtsprechung handelt es sich beim Konkubinat um eine langfristig angelegte, umfassende Lebensgemeinschaft zweier Personen, die eine geistig-seelische, eine körperliche und eine wirtschaftliche Komponente umfasst (sogenannte «Wohn-, Bett- und Tischgemeinschaft»).

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) enthält jedoch (so gut wie) keine Bestimmungen über Konkubinatspartnerinnen und -partner. Dies gilt insbesondere für das Vermögen: Konkubinatspartner werden – anders als Ehegatten – grundsätzlich wie unabhängige Einzelpersonen behandelt. Mangels gesetzlicher Regelung bestehen deshalb im Trennungs- oder Todesfall nur ausnahmsweise Ansprüche unter den Konkubinatspartnern. Insbesondere haben Konkubinatspartner zueinander weder gesetzliche Ansprüche aus Güterrecht noch aus Erbrecht.

In welchen Fällen ist es sinnvoll, einen Konkubinatsvertrag zu schliessen?

Oft besteht Unsicherheit, wie Konkubinatspartner rechtlich zueinander stehen. Deshalb ist es – gerade in gefestigten Lebensgemeinschaften – sinnvoll, Vereinbarungen über die Rechte und Pflichten sowie die Vorsorge der Konkubinatspartner zu treffen. Dazu ist der Konkubinatsvertrag da. So wissen alle Beteiligten bereits im Voraus, was auf sie zukommen wird und wie sie Aufgaben und Kosten untereinander aufteilen.

Sie können einen Konkubinatsvertrag vor oder während des Zusammenlebens abschliessen und diesen – sofern Sie sich einig sind – später auch anpassen, abändern oder aufheben. Abschluss, Änderung und Aufhebung sind grundsätzlich formfrei möglich – also auch mündlich oder stillschweigend. Aus Beweisgründen sollten Sie die wichtigsten Eckpunkte jedoch besser schriftlich festhalten (siehe unten).

Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen der Abschluss eines Konkubinatsvertrags naheliegt: Wenn Sie etwa grössere Ausgaben oder Anschaffungen planen, ist ein solcher besonders empfehlenswert. Das klassische Beispiel ist etwa der Kauf von Wohneigentum oder eine Mietwohnung, bei der nur ein Konkubinatspartner offiziell Mieter ist. Sie können dann im Konkubinatsvertrag festlegen, wer wie viel an die Kredit- oder Mietzinsen bezahlt oder wer im Trennungsfall ausziehen muss.

Auch die Tragung von laufenden Ausgaben (z.B. für Lebensmitteleinkäufe) und den Umgang mit Ersparnissen können Sie in einem Konkubinatsvertrag so regeln, dass er die Leistungsfähigkeit und die Bedürfnisse der Partner abbildet. Oft wird etwa ein gemeinsames Bankkonto für Haushaltskosten oder ein Spardepot eingerichtet, auf das jeder Partner regelmässig einen bestimmten Betrag einzahlt. Über ihre übrigen Vermögensgegenstände können die Lebensgefährten natürlich weiterhin unabhängig verfügen.

Unverheiratete Eltern, die zusammen wohnen, können in einem Konkubinatsvertrag auch die Aufgabenverteilung bei der Kindererziehung (Betreuungszeiten, Hilfe bei Schulaufgaben, Freizeitgestaltung etc.) regeln und gegebenenfalls Unterhaltszahlungen vereinbaren. Das gilt nicht nur für gemeinsame, sondern auch für nicht gemeinsame Kinder aus einer früheren Beziehung.

Was sollte in einem Konkubinatsvertrag geregelt werden?

Oft beginnt ein Konkubinatsvertrag mit einem einleitenden Absatz, in dem der Umfang und die Gliederung des Vertrags beschrieben werden. Anschliessend ist es sinnvoll, Feststellungen tatsächlicher Natur zu machen, denn meist bauen die vereinbarten Rechte und Pflichten auf gewissen Tatsachen auf.

Wohnsituation und Hausrat

Zunächst können Sie etwa auflisten, wer welche Sachen mit welchem ungefähren Wert in den gemeinsamen Haushalt eingebracht hat und was wem gehört. So können Sie bei einer Auflösung des Konkubinats klar und einfach herausfinden, wem was zusteht. Der Konkubinatsvertrag kann auch regeln, wer nach einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung bleibt und ob der anderen Person eine Entschädigung oder eine Übergangsfrist zusteht.

Finanzierung und Organisation des Haushalts

Wohl das Herzstück des Konkubinatsvertrags ist die Regelung der Frage, welche Aufwendungen Sie gemeinsam bzw. separat tragen. Zunächst werden Sie grössere und wiederkehrende Ausgaben (z.B. Miete, Strom, Versicherungsprämien) erfassen und dann festlegen, nach welchen Kriterien diese Kosten von wem übernommen werden. Umgekehrt können Sie auch die Beteiligung an bestimmten Kosten ausschliessen.

Sie können sich im Konkubinatsvertrag auch ausdrücklich verpflichten, wahrheitsgemäss und vollständig Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu geben. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Kostenaufteilung von der Höhe des Einkommens abhängig gemacht wird.

Schliesslich können Sie nicht nur die finanziellen Belange regeln, sondern auch eine Aufgabenteilung für die Haushaltsführung (bspw. Kochen, Putzen, Wäsche) in den Konkubinatsvertrag aufnehmen.

Bei Kindern im gemeinsamen Haushalt

Falls Sie (gemeinsame oder nicht gemeinsame) Kinder haben, können Sie in einem Konkubinatsvertrag auch die Aufgabenteilung bei der Erziehung in einem gewissen Umfang regeln. Zu beachten ist aber, dass Verträge betreffend bestimmte Kinderbelange zu ihrer Verbindlichkeit der Genehmigung durch die KESB bedürfen können. Die KESB prüft solche Verträge vor allem darauf, ob sie für das Kindeswohl förderlich sind.

Absicherung bei Trennung, Pension oder im Todesfall

Ebenfalls von grosser Bedeutung ist die Festlegung von Abfindungen oder Unterhaltsbeiträgen für den finanziell schwächeren Konkubinatspartner im Fall einer Trennung. Der Konkubinatsvertrag kann die Unterhaltspflicht befristen oder Bedingungen vorsehen, bei deren Eintritt die Unterhaltspflicht erlischt.

Sie können auch vereinbaren, dass etwaige Lücken bei AHV/IV und beruflicher Vorsorge auszugleichen sind, wenn ein Konkubinatspartner (bspw. zwecks Kindererziehung) zu arbeiten aufhört.

Eine weitere Möglichkeit zur wirtschaftlichen Absicherung (insbesondere im Todesfall) ist die Verpflichtung zum Abschluss einer Lebensversicherung zugunsten des Partners. Für eine optimale Abstimmung sollten Sie Ihre Gestaltungsmöglichkeiten mit Versicherungsanbietern und Pensionskassen abklären und allenfalls gegenüber diesen eine schriftliche Begünstigungserklärung zugunsten des Konkubinatspartners abgeben.

Schliesslich können Sie auch Ihre erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und z.B. mit einem gegenseitigen Erbeinsetzungs- oder Vermächtnisvertrag eine beidseitig verbindliche Lösung schaffen. Eine Begünstigung ist zwar auch mit einem Testament möglich, dieses kann aber einfacher widerrufen werden. Ohne Erbvertrag oder Testament haben Konkubinatspartner keinen Erbanspruch.

Wie sieht eine Vorlage für einen Konkubinatsvertrag aus?

konkubinatsvertrag beispiel
Vorschau

Oben sehen Sie ein Beispiel für Aufbau und Inhalt eines (umfassenden) Konkubinatsvertrags. Sie können diesen auf Wunsch auch als Muster-Dokument herunterladen und inhaltlich auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse anpassen, indem Sie etwa persönliche Angaben ergänzen oder einzelne Bestimmungen abändern oder löschen. Alternativ können Sie die Vorlage auch als PDF-Dokument ausdrucken.

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