Erbrechtsrevision – Eltern verlieren Pflichtteilsschutz
Durch die Revision des Erbrechts, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wird der Pflichtteilsschutz für die Eltern abgeschafft. Gleichwohl kann der Erblasser diese bedenken, wenn er dies möchte. Andererseits erhält er so mehr Freiheiten, selber über seinen Nachlass zu bestimmen.
Erbrechtsrevision – Chancen für eingesetzte Erben und NGOs
Im Schweizer Erbrecht gibt es einen Pflichtteilsschutz für nahestehende Personen, Nachkommen und Ehegatten. Der Erblasser wird dadurch in seiner Verfügungsfreiheit eingeschränkt. Auch die Hürden für eine Enterbung sind in der Schweiz hoch. Durch die Reduktion der Pflichtteile im Rahmen der Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhalten Erblasser mehr Freiheiten.
Erbrechtsrevision – Altes Testament ungültig?
Welche Auswirkungen hat die Schweizer Erbrechtsrevision auf bestehende Testamente? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.
Erbrechtsrevision Schweiz: Die wichtigsten Neuerungen
Das Schweizer Erbrecht ist über 100 Jahre alt. Es wurde seit dem Inkrafttreten nur wenig verändert. Mit der Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wird das schweizerische Erbrecht entsprechend neuer Lebensmodelle (wie dem Konkubinat) adaptiert.
Die Vaterschaftsanerkennung
Der biologische Vater eines Kindes ist nicht zwingend dessen Vater im rechtlichen Sinn. Je nach Beziehung der Eltern ist für die rechtliche Vaterschaft eine Anerkennung notwendig. Dieser Beitrag zeigt auf, wann eine Vaterschaftsanerkennung erforderlich ist und wie sie erfolgt.
Was Konkubinatspartner regeln sollten
Während für Ehepaare viele Fragen des Zusammenlebens, zur Vorsorge und zum Nachlass im Gesetz geregelt werden, fehlt es für Konkubinatspaare oder andere Lebensgemeinschaften an entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Zwar gab es in den letzten Jahren einige gesetzliche Neuerungen, die auch für nicht verheiratete Paare gelten, noch immer gibt es aber für Konkubinatspaare zusätzlichen Regelungsbedarf. Die nachfolgenden […]
Wie kann ich meine Lebenspartner*in für alle Fälle absichern?
In der zunehmend diversen Gesellschaft der letzten Jahrzehnte konnten sich in der Schweiz zahlreiche neue Beziehungs- und Lebensmodelle etablieren. Das Erbrecht fand lange keine passenden Antworten auf die sich wandelnde Lebensrealität der Menschen. Der Gesetzgeber möchte diese nun mit der laufenden Erbrechtsrevision nachvollziehen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten sich damit für Sie und Ihre […]
Warum ein Testament als Absicherung nicht ausreicht
Konkubinatspartner sind in gewissen Bereichen den verheirateten Lebenspartnern gegenüber schlechter gestellt. Um Ihre/n Lebenspartner/in trotzdem abzusichern, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.