Konkubinatspartner können sich nicht auf die Vorschriften des Ehe- und Erbrechts verlassen, um einander im Todesfall abzusichern. Das macht besondere Vorkehrungen in der Nachlassplanung nötig. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen nachfolgend auf.
Während für Ehepaare viele Fragen des Zusammenlebens, zur Vorsorge und zum Nachlass im Gesetz geregelt werden, fehlt es für Konkubinatspaare oder andere Lebensgemeinschaften an entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Zwar gab es in den letzten Jahren einige gesetzliche Neuerungen, die auch für nicht verheiratete Paare gelten, noch immer gibt es aber für Konkubinatspaare zusätzlichen Regelungsbedarf. Die nachfolgenden […]
Mit der bevorstehenden Revision des Erbrechts ergeben sich die wohl grössten Änderungen seit seiner Einführung 1912. Diese betreffen unter anderem die Pflichtteile und die Absicherung von Konkubinatspartnern. Auch für die Unternehmensnachfolge und bei internationalen Sachverhalten sind Neuerungen geplant.
Die Anpassung der Pflichtteile in der Erbrechtsrevision sorgt für Unsicherheiten. Wie kann ich ein Testament klar formulieren? Entweder weisen Sie konkrete Anteile zu, ohne das Wort «Pflichtteil» zu nennen, oder Sie schreiben klar, dass die alte Interpretation weiterhin herangezogen werden soll. Wenn Sie lediglich den Begriff «Pflichtteil» verwenden, werden die neuen Quoten gelten.
In der zunehmend diversen Gesellschaft der letzten Jahrzehnte konnten sich in der Schweiz zahlreiche neue Beziehungs- und Lebensmodelle etablieren. Das Erbrecht fand lange keine passenden Antworten auf die sich wandelnde Lebensrealität der Menschen. Der Gesetzgeber möchte diese nun mit der laufenden Erbrechtsrevision nachvollziehen. Wir zeigen Ihnen auf, welche Möglichkeiten sich damit für Sie und Ihre […]
Das Schweizer ist über 100 Jahre alt. Es wurde seit dem Inkrafttreten nur wenig verändert. Jetzt soll das schweizerische Erbrecht entsprechend neuer Lebensmodelle (wie dem Konkubinat) adaptiert werden. Ob die Modernisierung umfassend gelingen wird, ist allerdings fraglich.
Zu den obligatorischen Vorsorgeguthaben zählen jene aus der ersten und der zweiten Säule. Was genau mit diesen nach dem Ableben passiert, kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Wir zeigen Ihnen im Folgenden das Wichtigste.
Die eingetragene Partnerschaft ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren eheähnliche Erbenstellungen. Durch letztwillige Verfügung oder Erbvertrag können überlebende Partner bessergestellt werden. Auch im Hinblick auf Erbschaftssteuern können sie profitieren.
Viele Paare sind heute ohne Trauschein und ehegüterrechtlichen Schutz glücklich. Um den Konkubinatspartner im Todesfall abzusichern, können verschiedene Massnahmen ergriffen werden. Denn in der gesetzlichen Erbfolge geht der Konkubinatspartner leer aus.