Dies ist von Ihrer konkreten Situation abhängig. Wenn Sie neben Ihrem Ehepartner keine anderen pflichtteilsgeschützten Erben haben, beträgt die frei verfügbare Quote gemäss Art. 462 Ziff. 3 i.V.m Art. 471 […]
Ja, jeder Ehepartner muss ein eigenes Testament verfassen. Ein gemeinsames Testament wäre aufgrund der strengen Formerfordernisse des schweizerischen Erbrechts ungültig. Weiteres zum ThemaIch erstelle ein Testament nach Schweizer Erbrecht Erstellen […]
Ja, Ihr Ehe- und Erbvertrag ist nach wie vor gültig. Weiteres zum ThemaGestaltungsmöglichkeiten im Ehe- und ErbvertragDer ErbvertragWirtschaftliche Folgen der Ehe – Güterstand […]
Wenn Sie kein Testament verfassen, kommt die gesetzliche Erbregelung gemäss Art. 457 ff. ZGB zur Anwendung. Nach dieser ist Ihre Tochter Alleinerbin. Weiteres zum ThemaErbschaft, Legat oder doch eine Schenkung? […]
Wenn Sie keine pflichtteilsgeschützten Erben haben, können Sie Ihre Neffen und Nichten als Erben einsetzen und die Erbschaft gemäss Art. 482 ZGB mit Auflagen oder Bedingungen verknüpfen. In diesen Fällen […]
Wenn sie körperlich nicht mehr in der Lage sind, ein Testament von Anfang bis Ende handschriftlich zu verfassen, besteht gemäss Art. 499 ff. ZGB die Möglichkeit, ein sogenanntes öffentliches Testament […]
Die Beantwortung dieser Frage hängt von verschiedenen Dingen ab: Was steht im Darlehensvertrag? Welche Regelung wurde bezüglich Zins getroffen? Ohne Begleichung von abgemachten Schulden läge ein Erbvorbezug vor, der eine […]
Hierbei handelt es sich um eine recht komplexe Situation, bei der je nach Konstellation italienisches, schweizerisches oder sogar europäisches Recht zur Anwendung kommt. Eine individuelle Beratung ist in der Regel […]
Solange Sie nicht von Ihrer Partnerin geschieden sind, erhält diese gemäss Art. 462 Ziff. 1 ZGB – neben allfälligen güterrechtlichen Ansprüchen – ½ des Nachlasses, wovon gemäss Art. 471 Ziff. […]