Wir sind verheiratet. Wie gross ist der Anteil, welchen der Erstverstorbene einer Stiftung vermachen kann?

Dies ist von Ihrer konkreten Situation abhängig. Wenn Sie neben Ihrem Ehepartner keine anderen pflichtteilsgeschützten Erben haben, beträgt die frei verfügbare Quote gemäss Art. 462 Ziff. 3 i.V.m Art. 471 Ziff. 3 ZGB ½ ihres Nachlasses. Diese können Sie einer Stiftung vermachen.

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