Muss die KESB meinen Vorsorgeauftrag prüfen, damit dieser gültig ist?

Muss die KESB zwingend meinen Vorsorgeauftrag prüfen, oder kann dies auch ein Notar machen?

Für die gültige Erstellung eines Vorsorgeauftrages muss dieser entweder handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben werden oder das Dokument wird von eine:r Notar:in beurkundet.

Das Gesetz sieht aber vor, dass die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) vor der Einleitung allfälliger Massnahmen den Vorsorgeauftrag prüft und diesen in Kraft setzt. Diese Zuständigkeiten liegen somit explizit bei der KESB, weshalb ein:e Notar:in diese Aufgaben nicht übernehmen kann.

Hier erfahren Sie, was Sie in Ihrem Vorsorgeauftrag beachten sollten.

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