Wenn Kinder zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihren Erbteil verzichten, lohnt es sich, im Erbvertrag eine Klausel für den Fall einer Wiederverheiratung einzubauen. So lässt sich das Familienvermögen wahren. Langfristig profitieren die Kinder trotzdem.
Grundsätzlich kann ein Erblasser frei über sein Vermögen verfügen. Wenn jedoch ein Mangel am Testament haftet, kann ein Erbe das Testament anfechten. Dies ist bspw. bei der fehlenden Urteilsfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserstellung der Fall.
Teilungsvorschriften geben dem Erblasser die Möglichkeit, den Erben bestimmte Gegenstände zuzuweisen. Einigen sich die Erben auf eine alternative Erbteilung, können sie die Anordnungen des Erblassers umgehen. Teilungsvorschriften sind von Vermächtnissen abzugrenzen.
Wenn ein eingesetzter Erbe wegfällt, treten gemäss Eintrittsprinzip dessen Erben an seine Stelle. Diese Regelung kann mittels Einsetzung von Ersatzerben umgangen werden. Eine sinnvolle Formulierung hilft, den wirklichen Willen zum Ausdruck zu bringen.
Beim Tod eines Erblassers müssen Sie die verstorbene Person bei allen Institutionen und Banken abmelden. Auch die Post ist über den Todesfall zu informieren. Wir empfehlen Ihnen, ein Bankkonto für die Abwicklung des Nachlasses zu belassen.
Manche Menschen leben auf grossem Fuss. Zu gross, wie sich nach deren Tod oft herausstellt. So erben die Nachkommen einen Schuldenberg. Wird dieser nicht rechtzeitig entdeckt und das Erbe ausgeschlagen, können die Erben in Teufels Küche geraten.
Der Erbvorbezug ist eine besondere Form der Schenkung. Diese unentgeltliche Zuwendung muss sich der Bezüger jedoch bei der Verteilung des Nachlasses an seinen Erbteil anrechnen lassen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um spätere Konflikte zu vermeiden.