14. Januar 2019

Wie wichtig ist der Erbschein?

Nach dem Ableben einer Person müssen zunächst all deren Vermögenswerte ausfindig gemacht werden. Anschliessend ersucht eine kantonal bestimmte Behörde den Kreis der Erbberechtigten. Diese erhalten einen Erbschein, der zum Erbe berechtigt.

20. Dezember 2018

Die Wiederverheiratung und deren Konsequenzen

Wenn Kinder zugunsten des überlebenden Elternteils auf ihren Erbteil verzichten, lohnt es sich, im Erbvertrag eine Klausel für den Fall einer Wiederverheiratung einzubauen. So lässt sich das Familienvermögen wahren. Langfristig profitieren die Kinder trotzdem.

17. Dezember 2018

Die Anfechtung des Testaments

Grundsätzlich kann ein Erblasser frei über sein Vermögen verfügen. Wenn jedoch ein Mangel am Testament haftet, kann ein Erbe das Testament anfechten. Dies ist bspw. bei der fehlenden Urteilsfähigkeit des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserstellung der Fall.

10. Dezember 2018

Mit der Teilungsvorschrift den Oldtimer dem Sohn vermachen

Teilungsvorschriften geben dem Erblasser die Möglichkeit, den Erben bestimmte Gegenstände zuzuweisen. Einigen sich die Erben auf eine alternative Erbteilung, können sie die Anordnungen des Erblassers umgehen. Teilungsvorschriften sind von Vermächtnissen abzugrenzen.

16. August 2018

Die Einsetzung von Ersatzerben

Wenn ein eingesetzter Erbe wegfällt, treten gemäss Eintrittsprinzip dessen Erben an seine Stelle. Diese Regelung kann mittels Einsetzung von Ersatzerben umgangen werden. Eine sinnvolle Formulierung hilft, den wirklichen Willen zum Ausdruck zu bringen.

19. Juli 2017

Bank und Post benachrichtigen im Todesfall

Beim Tod eines Erblassers müssen Sie die verstorbene Person bei allen Institutionen und Banken abmelden. Auch die Post ist über den Todesfall zu informieren. Wir empfehlen Ihnen, ein Bankkonto für die Abwicklung des Nachlasses zu belassen.

29. Juni 2017

„Hilfe, ich erbe Schulden!“ – Das Erbe ausschlagen

Manche Menschen leben auf grossem Fuss. Zu gross, wie sich nach deren Tod oft herausstellt. So erben die Nachkommen einen Schuldenberg. Wird dieser nicht rechtzeitig entdeckt und das Erbe ausgeschlagen, können die Erben in Teufels Küche geraten.

17. Juni 2017

Erbvorbezug: Das gilt es zu beachten

Der Erbvorbezug ist eine besondere Form der Schenkung. Diese unentgeltliche Zuwendung muss sich der Bezüger jedoch bei der Verteilung des Nachlasses an seinen Erbteil anrechnen lassen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um spätere Konflikte zu vermeiden.