Verbreitete Irrtümer zu Vorsorge und Testament

Wenn es um die Nachlassgestaltung geht, kam es bereits zu kreativen Lösungen. Leider sind nicht alle gesetzlich anerkannt. Daher ist es wichtig, einige Irrtümer aufzudecken. So zeigt sich, dass besonders verheiratete Paare ihren Nachlass gesetzeskonform regeln sollten.

Das gemeinsame Testament

Viele Ehepaare möchten ihren Nachlass gerne gemeinsam regeln, was auch verständlich ist. Das ZGB kennt jedoch die Form des gemeinsamen Testaments nicht. Das Testament muss von vorne bis hinten handschriftlich vom Erblasser verfasst sein. Damit wäre ein gemeinsam durch Ehegatten verfasstes Testament ungültig. Um Streitigkeiten und ungewollte Folgen zu vermeiden, verfassen Sie also zwei separate, aufeinander abgestimmte Testamente.

Andernfalls können Sie auch die Form des Erbvertrages wählen. Ein von jedem Erblasser einzeln verfasstes, handschriftliches, unterzeichnetes Testament ist einem beurkundeten Testament übrigens gleichgestellt. (vgl. 3 gültige Testamente) Es braucht also nicht unbedingt einen Notar, um ein gültiges Testament aufzusetzen.

Ich kann frei bestimmen, wer was erbt und wer enterbt wird

In der Schweiz sind gesetzliche Erben geschützt. Nahestehende gesetzliche Erben (z.B. Ehefrau und Kinder) haben Anspruch auf einen Pflichtteil. (Dieser wird sich mit der Erbrechtsrevision ändern.) Ich kann als Erblasser somit nur über eine gewisse Quote völlig frei verfügen.

Auch die Enterbung ist in der Schweiz an strenge Voraussetzungen gebunden. Ich kann ein Kind nicht einfach enterben, weil mir z.B. seine Entscheidung nicht gefällt. Es müssen schwerwiegende Dinge, wie eine schwere Straftat gegen mich oder mir nahestehende Personen, gegeben sein, damit ich wirksam enterben könnte. Um zukünftige Streitigkeiten zu verhindern, lohnt es sich, die Pflichtteile zu beachten. Zudem müssen lebzeitige Zuwendungen an Erben schriftlich festgehalten werden. Diese müssen nämlich untereinander zur Ausgleichung gebracht werden.   

Meinen Ehepartner muss ich nicht speziell absichern – das regelt das Gesetz

Ohne Testament tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Das bedeutet, dass Kinder und Ehegatte je hälftig erben. Wenn Ehegatten zusammen ein gemeinsames Haus besitzen, kann eine Auszahlung an die Kinder zu Problemen führen, wenn sich diese nicht kulant zeigen. Darum ist es sinnvoll, dass Ehegatten sich zusätzlich gegenseitig absichern (Stichwort „Meistbegünstigung“).

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Eine Antwort auf „Verbreitete Irrtümer zu Vorsorge und Testament“

Paul Troxler sagt:

Es entstehen alle Tage hundert Gesetze da sind diese Halunken fleissig

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