Konkubinatspartner können sich nicht auf die Vorschriften des Ehe- und Erbrechts verlassen, um einander im Todesfall abzusichern. Das macht besondere Vorkehrungen in der Nachlassplanung nötig. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigen wir Ihnen nachfolgend auf.
Im zweiten Teil unseres Beitrags zeigen wir Ihnen, wie Sie mit dem DeinAdieu Testamentgenerator einfach Ihr Testament erstellen können.
Es ist gar nicht so einfach, ein Testament zu verfassen. Glücklicherweise gibt es inzwischen viele Hilfestellungen. Unser Testamentgenerator kann Sie zum Beispiel dabei unterstützen. In komplizierten Situationen ist der Beizug von Fachpersonen dennoch ratsam.
Eine Demenzerkrankung wirkt sich auf den Geisteszustand betroffener Personen aus. In fortgeschrittenen Stadien ist die Urteilsfähigkeit möglicherweise nicht mehr gegeben. Dies wirkt sich auf die Handlungsmöglichkeiten zu Lebzeiten und beim Nachlass aus.
Etwas Gutes tun. An andere denken. Marlies und Georges Bertschmann aus Zürich erzählen, warum sie verschiedene Hilfswerke in ihren Testamenten bedacht haben. Es sind zwei fröhliche Menschen, Marlies und Georges Bertschmann. Wir, alle geimpft, begrüssen uns mit Ellbogenkontakt. Die Wohnung am Stadtrand von Zürich ist hell und gemütlich eingerichtet. Dem Sturm sei es zu verdanken, […]
Die Anpassung der Pflichtteile in der Erbrechtsrevision sorgt für Unsicherheiten. Wie kann ich ein Testament klar formulieren? Entweder weisen Sie konkrete Anteile zu, ohne das Wort «Pflichtteil» zu nennen, oder Sie schreiben klar, dass die alte Interpretation weiterhin herangezogen werden soll. Wenn Sie lediglich den Begriff «Pflichtteil» verwenden, werden die neuen Quoten gelten.
In der Schweiz gibt es drei verschiedene Varianten, ein Testament zu erstellen: Das Nottestament, das handschriftliche Testament und die öffentlich beurkundete letztwillige Verfügung. Das handschriftliche Testament ist gleichwertig wie die öffentlich beurkundete letztwillige Verfügung.
Oftmals kommt es zu Erbstreitigkeiten. Mit einer wohlüberlegten Nachlassplanung können Sie diese vorbeugen. Dazu sind mögliche Konfliktherde frühzeitig zu adressieren. Auch wenn bereits Differenzen bestehen, ist es im Sinne aller Beteiligten, diese rasch und konstruktiv zu bereinigen.
Das Zivilgesetzbuch enthält für Personen, welche zeit ihres Lebens ihren Nachlass nicht regeln, eine Lösung: die gesetzliche Erbfolge. Sollte Ihnen diese Regelung nicht passen, können Sie im Rahmen des Erlaubten Abweichungen vornehmen.