Wer ein Testament verfassen oder als Erblasser einen Erbvertrag abschliessen möchte, muss testierfähig sein. Testierfähigkeit ist die Fähigkeit, erbrechtliche Handlungen gültig vorzunehmen. Dazu braucht es die Volljährigkeit und die Urteilsfähigkeit. Grundsätzlich wird die Testierfähigkeit vermutet.
Enkelkinder erhalten häufig nichts aus dem Nachlass ihrer Grosseltern. Nicht selten möchten Grosseltern aber, dass auch ihre Enkelkinder etwas erben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Enkelkinder in Ihrem Testament begünstigen können.
Nach Eintritt eines Trauerfalls stellen sich oft unangenehme Fragen im Zusammenhang mit dem Erbe des Verstorbenen. Neben letztwilligen Verfügungen hilft die gesetzliche Erbfolge bei der Klärung weiter.
Am Erben eines Erblassers sind meist unterschiedliche Akteure berechtigt. Diese kann man durch Gesetz oder Verfügung von Todes wegen ermitteln. Wer nachlassberechtigt ist, hat dies mittels Erbschein zu beweisen. Wie man diesen erlangt, ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Manchmal wird man von gewissen Menschen so stark enttäuscht, dass die Vererbung des eigenen Nachlasses an diese Personen unangemessen erscheint. Während Sie gesetzliche Erben enterben können, ist dies bei Pflichtteilserben sehr schwierig.
Die Anpassung der Pflichtteile in der Erbrechtsrevision sorgt für Unsicherheiten. Wie kann ich ein Testament klar formulieren? Entweder weisen Sie konkrete Anteile zu, ohne das Wort «Pflichtteil» zu nennen, oder Sie schreiben klar, dass die alte Interpretation weiterhin herangezogen werden soll. Wenn Sie lediglich den Begriff «Pflichtteil» verwenden, werden grundsätzlich die neuen Quoten gelten.
Es ist gar nicht so einfach, ein Testament zu verfassen. Glücklicherweise gibt es inzwischen viele Hilfestellungen. Unser Testamentgenerator kann Sie zum Beispiel dabei unterstützen. In komplizierten Situationen ist der Beizug von Fachpersonen dennoch ratsam.
Jede Person kann im erlaubten Rahmen über ihren Nachlass frei entscheiden. Verletzt sie allerdings Ihren geschützten Pflichtteil, so können Sie gemäss Schweizer Erbrecht eine Herabsetzungsklage erheben. Bei einem erfolgreichen Ausgang wird mit dieser Klage Ihr Pflichtteil wiederhergestellt.
Das Gesetz in der Schweiz regelt nicht nur, wer die regulären Erben einer Person sind. Es schreibt auch vor, welcher Anteil an der Erbmasse diesen im Normalfall zusteht. Zur Regelung der gesetzlichen Nachfolge greift das Schweizer Recht auf ein Parentelsystem zurück.