Welche Sonderformen der Schenkung gibt es?
Schenken ist nicht gleich schenken: Unterschiedliche Formen werden situationsbedingt angewandt und bringen verschiedene Wirkungen mit sich. Einige Beispiele verdeutlichen die Wichtigkeit der richtigen Wahl.
Die ärztliche Todesbescheinigung
Die Todesbescheinigung ist eines der ersten Dokumente, das nach einem Todesfall ausgestellt wird. Der Totenschein, wie die Bescheinigung auch bezeichnet wird, bildet die Grundlage für zahlreiche administrative Vorgänge. Er ist zwingend von der Sterbeurkunde abzugrenzen.
Befreiung von Erbschaftssteuer und Schenkungssteuern in der Schweiz
Die Kantone regeln die Steuern in Bezug auf Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen unterschiedlich. Wenn Sie die einzelnen Steuerbefreiungen und -erleichterungen kennen, können Sie einiges an Steuern sparen. Deshalb lohnt es sich, die kantonalen Regelungen zu berücksichtigen.
Über zwei Generationen vererben mittels Nacherben
Mittels Nacherbeneinsetzung können Sie eine bestimmte Person begünstigen. Weiter ist es dadurch möglich, ein gewisses Mass an Kontrolle darüber zu behalten, was längerfristig mit den Vermögenswerten passiert. Besonders in Patchwork-Familien ist diese Möglichkeit sinnvoll.
Mögliche Probleme beim Vermachen eines Testaments
Das Erstellen eines Testaments ist für den willensgemässen Erbgang unerlässlich. Derweil können aber auch Probleme bei der Erstellung auftreten. Diese treten oft nach dem Ableben des Erblassers zutage, weshalb im Vorhinein die Richtigkeit geprüft werden sollte.
Errungenschaft oder Eigengut? Praktische Bedeutung einer schwierigen Abgrenzung
Errungenschaft und Eigengut sind Begriffe aus dem Ehegüterrecht. Dieses ist von grosser Bedeutung bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung, die beim Ableben eines verheirateten Erblassers vor dem Erbgang vorzunehmen ist. Die Abgrenzung der beiden Gütermassen ist nicht immer einfach, kann aber grossen Einfluss auf die Vermögensverteilung haben.
Umzug in einen anderen Kanton – worauf achten?
Beim Wechsel des Wohnsitzkantons müssen Sie sich beim alten Kanton ab- und beim neuen anmelden. Weiter ändert sich die erbrechtliche Zuständigkeit im Todesfall, und die Steuern sind ebenfalls betroffen. Allenfalls müssen Sie Ihr Testament neu hinterlegen.
Testamentseröffnung und Erbschein
Nach einem Todesfall kommt es zur Testamentseröffnung durch die kantonalen Behörden. Danach sichert die kantonale Behörde die Erbschaft und stellt die Erbscheine aus. Diese berechtigen die Erben provisorisch am Nachlass.
Erbschaftsverwalter und Willensvollstrecker
Auf den ersten Blick scheinen Erbschaftsverwalter und Willensvollstrecker ähnliche Begriffe zu sein, wenn nicht sogar die gleichen. Während der Erbschaftsverwalter vom Gericht eingesetzt wird, können Sie den Willensvollstrecker selber auswählen.