Die Welt rückt immer enger zusammen, und viele Schweizerinnen und Schweizer lassen sich im Ausland nieder. Welche Behörde bei einem Todesfall für den Nachlass zuständig ist, hängt vom Wohnsitz, der Staatsangehörigkeit oder dem Willen des Erblassers ab.
Teilungsvorschriften geben dem Erblasser die Möglichkeit, den Erben bestimmte Gegenstände zuzuweisen. Einigen sich die Erben auf eine alternative Erbteilung, können sie die Anordnungen des Erblassers umgehen. Teilungsvorschriften sind von Vermächtnissen abzugrenzen.
Die folgenden Beispiele zeigen vereinfacht auf, welche Probleme bei der Nachlassfähigkeit entstehen können. Glücklicherweise gibt es auch sinnvolle Lösungen dafür. Wie so häufig könnte mit einem Erbvertrag viel erreicht werden.
Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er unterschiedliche Gegenstände. Diese werden zunächst in einem Inventar geschätzt und bilden die Erbmasse (Nachlass). Bei Schwierigkeiten mit der Nachlassaufteilung kann es dazu kommen, dass gewisse Teile veräussert werden müssen.
Nach einem Todesfall muss der Wert des Nachlasses ermittelt werden. Dafür stellt man die Vermögenswerte des Erblassers seinen Schulden und Verpflichtungen gegenüber. Der Überschuss bildet dann den Nachlass, auf den Sie unter Umständen noch eine Steuer bezahlen müssen.
Immobilien im Nachlass lassen sich nicht gleich einfach aufteilen wie ein Bank-Guthaben. Um Streit und Verzögerungen zu verhindern, sollte sich der Erblasser zu Lebzeiten überlegen, was nach seinem Tod mit seinen Immobilien passieren soll.
Nach dem Tod einer geliebten Person stehen sich eine Erbmasse und die Erbengemeinschaft gegenüber. Doch wer was bekommt, wird erst mit der Erbteilung klar. Was passiert, wenn sich die Erben über die Verteilung des Nachlassvermögens nicht einig sind?
Der Erbvorbezug ist eine besondere Form der Schenkung. Diese unentgeltliche Zuwendung muss sich der Bezüger jedoch bei der Verteilung des Nachlasses an seinen Erbteil anrechnen lassen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um spätere Konflikte zu vermeiden.