Wie finde ich heraus, ob eine NGO steuerbefreit ist?

Was möchte ich mit meiner Spende bewirken?

Viele Menschen, die Geld oder Sachen für einen guten Zweck spenden möchten, haben mehr oder weniger konkrete Vorstellungen davon, wo und wie ihre Spenden eingesetzt werden sollen. Ein sinnvoller Ausgangspunkt für Unentschlossene kann es sein, eine Art «Themengebiet» zu identifizieren und Organisationen herauszusuchen, die auf diesem tätig sind. Jede NGO widmet sich spezifischen, statutarisch festgelegten zivilgesellschaftlichen oder öffentlichen Interessen, die humanitärer, ökologischer oder pädagogischer Natur sein können. Es gibt keine Beschränkung möglicher Zielsetzungen einer steuerbefreiten NGO. Ihr Spielraum im gesetzlichen Rahmen ist lediglich beschränkt durch die Erfordernisse des Allgemeininteresses und der Uneigennützigkeit. Dass eine NGO keine Ziele anstreben darf, die der öffentlichen Ordnung oder den guten Sitten zuwiderlaufen, gilt als selbstverständlich.

Dementsprechend vielfältig ist auch der Bestand an gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen oder Gesellschaften sowie deren konkreter Aktivitäten in der Schweiz (Hier finden Sie eine Übersicht etablierter NGOs). Die Steuerbefreiung einer NGO kann als «Gütesiegel» und Unterstützung im Auswahlprozess verstanden werden: Die Organisationen müssen bei den kantonalen Steuerbehörden ihres Sitzes um die Freistellung ersuchen und werden auf das Erfüllen gewisser Qualitätskriterien geprüft. Durch dieses Bewilligungsverfahren, sowie der Strafandrohung auf Steuer- und Urkundendelikten ist also eine effektive Aufsicht über die Integrität der schweizerischen NGOs gewährleistet. So können Sie davon ausgehen, dass Ihre Spende transparent und in Ihrem Sinne verwendet wird.

(Warum) Macht Steuerbefreiung einen Unterschied?

Vielleicht haben Sie auch aufgrund persönlicher Erfahrungen oder Anliegen bereits eine konkrete Organisation ins Auge gefasst. In diesem Fall spielt die Steuerbefreiung eine Rolle dafür, ob Sie Zuwendungen von Ihrer eigenen Einkommenssteuer absetzen können, ob Erbschafts- und Schenkungssteuern anfallen und ob beim Empfänger weitere Steueraufwände hinzukommen. Nach Möglichkeit möchten Sie dies vermeiden, weil dadurch ein (teilweise substantiell) geringerer Anteil Ihrer Spende an deren Ziel ankommt bzw. entsprechend Ihrer Absicht verwendet wird. Wie die Steuerabsetzung funktioniert und inwiefern Sie so Steuern sparen können, zeigen wir Ihnen hier.

Wir haben gesehen, dass die Steuerbefreiung sowohl beim Finden der richtigen Organisation als auch für die effiziente Mittelverwendung sehr hilfreich ist. Dennoch wird die Steuerbefreiung in der Regel nicht das einzige Kriterium sein, nach dem Spenden zugewendet werden. Gerade bei NGOs mit Sitz im Ausland ist es sehr wahrscheinlich, dass diese nicht von der Steuer befreit sind. Daher können Sie auch Spenden an diese nicht von Ihrer Einkommenssteuer absetzen. Sie sollten sich also im Fall, dass eine von Ihnen bevorzugte Organisation aufgrund ihres Sitzes oder ihrer Tätigkeit nicht steuerbefreit ist, fragen, ob Ihr Interesse daran überwiegt, an diese konkrete Institution zu spenden, oder ob die Steuerbefreiung ausschlaggebend ist. Es ist auch denkbar, dass Sie mit etwas vertiefender Recherche steuerbefreite Partnerorganisationen Ihres Favoriten oder solche mit ähnlicher Zielsetzung finden können. Wir beraten Sie gerne via Telefon (+41 44 500 52 37) oder Chatfunktion.

Wo finde ich Informationen zur Steuerbefreiung?

Ihre Recherche könnten Sie zum Beispiel auf der Website des Steueramts in Ihrem Heimatkanton beginnen:

AargauNidwalden
Appenzell AusserrhodenObwalden
Appenzell InnerrhodenSt. Gallen
Basel-LandSchaffhausen
Basel-StadtSchwyz
BernSolothurn
FreiburgTessin
GenfThurgau
GlarusUri
GraubündenWaadt
JuraWallis
LuzernZug
NeuenburgZürich

Die Steuerämter führen gemäss der kantonalen Gesetzgebung Verzeichnisse über die steuerbefreiten Institutionen. Diese sind öffentlich oder zumindest auf Anfrage für Interessierte einsehbar. So haben Sie Zugang zu einer übersichtlichen Zusammenstellung der steuerbefreiten Organisationen in Ihrer Nähe, aber auch in anderen Regionen der Schweiz.

Häufig machen auch die NGOs selbst in Broschüren, Werbung und im Internet darauf aufmerksam, dass sie von Steuern befreit und Spenden an sie absetzbar sind. Werden Sie dazu nicht fündig, kann es ratsam sein, sich vorab bei der Organisation und/oder bei der zuständigen Steuerbehörde zur Rechtslage zu erkundigen. Auch dabei würden wir uns freuen, Sie unterstützen zu dürfen.


Möchten Sie Geld, Vermögenswerte oder Gebrauchsgegenstände für einen guten Zweck an gemeinnützige Organisationen wie NGOs oder NPOs spenden, so kann deren Steuerstatus eine wichtige Rolle spielen. Die Steuerbefreiung unterliegt einer behördlichen Prüfung. Dies erlaubt es, Institutionen zu begünstigen, die wünschenswerte Tätigkeiten im Interesse einer starken Zivilgesellschaft vollbringen. So hilft sie Ihnen als Auswahlkriterium und gewährleistet, dass Ihre Spenden verantwortungsvoll eingesetzt werden. Informationen zur Steuerbefreiung einzelner NGOs finden Sie in deren Informationsangebot, bei den kantonalen Steuerämtern oder in unserem Hilfswerkverzeichnis.

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