In gewissen Fällen möchten Sie jemanden nicht als Erben einsetzen, sondern eine Zuwendung aus Ihrem Nachlass ohne Verpflichtungen ausrichten. Das Vermächtnis, auch Legat genannt, ist für den Empfänger als unkomplizierte Begünstigung eine gute Wahl.
Gewisse Zuwendungen, die ein Erblasser oder eine Erblasserin den Erbberechtigten zu Lebzeiten ausrichtet, unterstehen einer Ausgleichungspflicht. Sie müssen bezogene Leistungen im Erbgang zurückgeben oder auf ihren Erbanteil anrechnen lassen. Was Sie unternehmen können, um Ausgleichungspflichten abzumildern oder zu vermeiden, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag auf.
Das Institut der Ausgleichung dient dazu, die Gleichbehandlung der gesetzlichen Erben untereinander zu fördern. Alle lebzeitigen Zuwendungen, die auf ihren Erbteil anrechenbar sind, müssen Erbinnen und Erben daher gegenüber ihren Miterben zur Ausgleichung bringen. Wie dies funktioniert und welche Gestaltungsmöglichkeiten Erblasser und Erbberechtigte haben, möchten wir Ihnen nachfolgend aufzeigen.
Der Erbvorbezug ist im Grunde eine besondere Form der Schenkung. Seine Besonderheit liegt darin, dass die Leistungen, die der Empfänger vorab, also zu Lebzeiten des Erblassers, erhält, auf seinen späteren Anteil an der Erbschaft anzurechnen sind.
Was möchte ich mit meiner Spende bewirken? Viele Menschen, die Geld oder Sachen für einen guten Zweck spenden möchten, haben mehr oder weniger konkrete Vorstellungen davon, wo und wie ihre Spenden eingesetzt werden sollen. Ein sinnvoller Ausgangspunkt für Unentschlossene kann es sein, eine Art «Themengebiet» zu identifizieren und Organisationen herauszusuchen, die auf diesem tätig sind. […]
Steuerpflichtige Personen können Vermögenswerte, die sie an eine steuerbefreite Organisation spenden, von der Steuer in Abzug bringen. Was das bedeutet, und inwiefern Sie damit Steuern sparen können, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Der Erbvorbezug ist eine besondere Form der Schenkung. Diese unentgeltliche Zuwendung muss sich der Bezüger jedoch bei der Verteilung des Nachlasses an seinen Erbteil anrechnen lassen. Lesen Sie hier, was Sie beachten müssen, um spätere Konflikte zu vermeiden.