Erbschafts- und Schenkungssteuern sparen

Erbschafts- und Schenkungssteuern sind kantonal geregelt und können sich stark unterscheiden. In vielen Kantonen sind die Ehepartner und Nachkommen von der Erbschaftssteuer befreit. Um Steuern zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig mit der Nachlassplanung beginnen.

Was ist die Erbschafts- und Schenkungssteuer?

Erhalten Sie eine Erbschaft, so müssen Sie darauf je nach Kanton eine Erbschaftssteuer bezahlen. Die Steuer muss demnach immer vom Empfänger des Erbes oder Vermächtnisses entrichtet werden. Berechnet wird die Steuer dabei anhand des Werts des Erbes selber. Viele Kantone nehmen Zuwendungen in Form von persönlichen Gegenständen oder Hausratssachen von der Steuerpflicht aus.

Mit der Schenkungssteuer wird ein anderer Vorgang besteuert: Erhalten Sie eine Zuwendung (bspw. in Form von Bargeld oder wertvollem Schmuck) von einer anderen Person, so liegt eine Zuwendung unter Lebenden vor. Dies ist die sogenannte Schenkung. Auf diese Schenkung erheben viele Kantone eine Schenkungssteuer. Denn mit der Schenkungssteuer wollen die Behörden eine Umgehung der Erbschaftssteuern mittels Schenkungen verhindern.

Die Regelung der Erbschafts- und Schenkungssteuern ist in der Schweiz Sache der Kantone. Die Steuersätze der Erbschafts- und Schenkungssteuern unterscheiden sich dabei von Kanton zu Kanton stark. Hier finden Sie eine Übersicht zu den Schenkungs- und Erbschaftssteuern in unterschiedlichen Kantonen. 

Wie Sie Erbschafts- und Schenkungssteuern sparen können

Umzug in steuergünstigen Kanton

Da die Steuern Sache der Kantone sind, können Sie die Steuersätze der unterschiedlichen Kantone vergleichen. Die Kantone Obwalden und Schwyz sind die einzigen Kantone in der Schweiz, welche keine Erbschaftssteuer vorsehen. In anderen Kantonen unterscheiden sich die Steuersätze je nach Verwandtschaftsgrad zwischen dem Erblasser bzw. Schenker und dem Empfänger. Während nahe Verwandte keine oder tiefe Steuersätze treffen, müssen Personen ohne Verwandtschaftsbeziehungen höhere Steuern entrichten. Ehepartner, Personen in eingetragener Partnerschaft und direkte Nachkommen sind glücklicherweise in den allermeisten Kantonen steuerbefreit. Dementsprechend können Sie mit einem Umzug in einen steuergünstigen Kanton die Erbschafts- sowie die Schenkungssteuern deutlich verringern. 

Investition und Steuersparoption: der Immobilienkauf

Auch wenn man nicht in einen steuergünstigen Kanton umziehen kann oder möchte, gibt es Möglichkeiten, um die Erbschafts- und Schenkungssteuern gering zu halten. Immobilien werden nämlich an ihrem Standort versteuert. Somit könnten Sie als Investition eine Immobilie an einem steuergünstigen Ort erwerben, um diese in der Folge zu verschenken. Verschenken Sie die Immobilie zu Lebzeiten, so müssen Sie die (tiefe) Schenkungsteuer des Kantons entrichten, wo diese Immobilie steht. Vererben Sie dagegen die Liegenschaft, so zählt sie zum Nachlass des Erblassers. Dementsprechend müssen dann die Erben die Erbschaftssteuer entrichten. 

Ist ein verschenkter Wert mit einer Nutzniessung belegt, vermindert sich dessen Wert ebenfalls um den kapitalisierten Wert der Nutzniessung. Auf diese Weise können Sie also ebenfalls Steuern sparen. Allerdings müssen Sie die Regelungen in Ihrem Kanton beachten, da manche Kantone die Nutzniessung wieder hinzurechnen, wenn der Schenker stirbt. So würde die Steuerersparnis wieder wegfallen.

So können Sie Steuern sparen

Mit Erbvorbezügen und Schenkungen lassen sich ebenfalls oftmals Steuern sparen. Wenn man diese über mehrere Jahre staffelt, kann man die Progression umgehen. So empfehlen wir, anstelle einer grossen Schenkung eine Mehrzahl an Schenkungen – über mehrere Jahre verteilt –  zu machen. Indem Sie den Schenkungsfreibetrag Ihres Kantons ausschöpfen, sparen Sie Schenkungssteuern. 

Des Weiteren ist ein zukünftiger Wertzuwachs der verschenkten Sache nicht mehr zu versteuern. Verschenkt man also eine Immobilie frühzeitig, unterliegt der Wertzuwachs der Folgejahre nicht mehr der Steuer. Dieses Vorgehen empfehlen wir besonders bei den Vermögenswerten, bei denen Sie einen starken Wertzuwachs erwarten. 

Allenfalls lohnt sich auch der Abschluss einer Versicherung. Leistungen an die Hinterbliebenen aus Sozialversicherungen und privaten Lebensversicherungen unterliegen in aller Regel nicht der Erbschaftssteuer.

Das sollten Sie beachten:

  • Informieren Sie sich darüber, wie viel Steuern Sie bei einer Erbschaft oder Schenkung in Ihrem Wohnsitzkanton entrichten müssen und wie hoch die Steuerfreibeträge sind.
  • Es lohnt sich, sich schon früh über Ihren Nachlass Gedanken zu machen, um die Steuern möglichst gering zu halten.
  • Um weitere Informationen zu den Erbschafts- und Schenkungssteuern zu erhalten, wenden Sie sich am besten an Ihren Wohnsitzkanton. Bei Steuerfragen betreffend Immobilien konsultieren Sie die Steuerbehörde am Ort, wo die Immobilie liegt.

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