Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft. Damit das auch künftig so bleiben kann, ist es im Interesse aller, dass die Unternehmensnachfolge in diesen familiär geprägten Betrieben reibungslos funktioniert. Hier erfahren Sie, welche Aspekte Sie bei der Unternehmensnachfolge und Finanzierung beachten sollten und welche Neuerungen die Erbrechtsrevision mit sich bringen soll.
Gewisse Zuwendungen, die ein Erblasser oder eine Erblasserin den Erbberechtigten zu Lebzeiten ausrichtet, unterstehen einer Ausgleichungspflicht. Sie müssen bezogene Leistungen im Erbgang zurückgeben oder auf ihren Erbanteil anrechnen lassen. Was Sie unternehmen können, um Ausgleichungspflichten abzumildern oder zu vermeiden, zeigen wir Ihnen im folgenden Beitrag auf.
Zuvor ist festzuhalten, dass Immaterialgüter etwas anderes sind als Gegenstände von ideellem Wert, welche im Erbgang eine vermögensrechtlich untergeordnete Rolle spielen. Solche Gegenstände sind bspw. Fotoalben der Familie, persönliche Andenken oder Gebrauchsgegenstände eines Erblassers bzw. einer Erblasserin, die nur pro memoria verzeichnet und den interessierten Erben oft direkt herausgegeben werden.
Eltern zugunsten gemeinsamer Kinder Die Ehegatten stehen zueinander in einem besonderen Verhältnis: Sie sind zwar nicht durch Abstammung miteinander verwandt, bilden aber dennoch gemeinsam eine Familie. Dieses Sonderverhältnis gründet im Eherecht, zu dem auch das Güterrecht der Ehegatten gehört. Beim Tod eines Ehegatten wird in der sogenannten güterrechtlichen Auseinandersetzung der Güterstand aufgelöst. Zumeist ist die […]
Grundsätzlich muss jeder Erbende einem Beschluss der Erbengemeinschaft zustimmen. Die Erben können jedoch die Einsetzung eines Erbenvertreters beantragen. Dieser vertritt die Erbengemeinschaft und kann so auch bei Uneinigkeiten der Erbengemeinschaft Entscheidungen treffen.
Am Erbgang sind je nach Wille des Erblassers unterschiedlichste Parteien beteiligt. Es ist daher sinnvoll, schon frühzeitig mit ihnen über die Nachlassplanung zu sprechen und sinnvolle Lösungen zu finden. Dafür stehen Ihnen Fachpersonen beratend zur Seite.
Erben erhalten sowohl Vermögenswerte als auch Schulden des Erblassers. Damit diese einen möglichst effizienten Weg zu den Begünstigen finden, stehen einige Hilfsmittel zur Verfügung. Besonders in Steuersachen empfehlen wir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Nach dem Tod des Erblassers muss geklärt werden, wer erbberechtigt ist. Der Nachlass wird anschliessend bestimmt und unter den Erben aufgeteilt. Gestützt auf die Anordnung des Erblassers im Testament teilt der Willensvollstrecker die Erbschaft.
Vor einer Erbteilung gibt es einiges zu beachten. Sinnvoll ist daher die Einsetzung eines Willensvollstreckers sowie Erbenvertreters. Grundsätzlich hat jeder Erbe Anspruch auf eine Teilung. Diese ist aber erst sinnvoll, wenn die gesamte Nachlasssumme fest steht.