Ein Schwangerschaftsabbruch sollte nie eine leichtfertige, eilig gefällte Entscheidung sein. Besser: Eine Frau, ein Paar lässt sich beraten. Das hilft, den Eingriff ins Leben zu integrieren. Denn: Nach einem Schwangerschaftsabbruch gibt es kein Weiterleben ohne Kind, sondern ein Weiterleben mit dem verstorbenen Kind.
Alexandra Zeiter berät Personen beim Verfassen von Testamenten, vertritt Angehörige, die um ihr Erbe gebracht werden sollen und unterstützt NGOs, die um ihr Geld kämpfen müssen. In ihrem eigenen Testament hat die Fachanwältin für Erbrecht und Lehrbeauftragte an der Universität Zürich ebenfalls NGOs berücksichtigt.
Ein Gespräch über die Grenzen der Intensivmedizin, über Organspende, über Leben und Hirntod oder das Abstellen der Beatmungsmaschine.