Seit über sieben Jahren ist gesetzlich geregelt: Wir können unser Lebensende mit einer Patientenverfügung selbstbestimmt gestalten. Will ich, urteilsfähig und mündig, mein Leben verlängern oder es in hoher Qualität beenden? Diese Entscheidung muss ein Arzt akzeptieren.
«Und tschüss.» Abschied nehmen geschieht oft beiläufig, flüchtig und unbedacht. Was, wenn wir uns danach nie mehr sehen? So ein dahingeworfenes Abschiedswort kann zu einem zentralen Element im Leben werden. Deshalb sollten wir uns Gedanken machen, wie wir das Abschiednehmen gestalten.
DeinAdieu-Autor Martin Schuppli stellte Jürg Wiler, Kommunikationsverantwortlicher von EXIT, Fragen zur Freitodbegleitung, zum Altersfreitod und zum Sterbefasten.