5. Oktober 2020

Eingetragene Partnerschaft – die grössten Irrtümer und die Unterschiede zur Ehe

Durch eine eingetragene Partnerschaft können zwei gleichgeschlechtliche Partner*innen ihre Partnerschaft bis Juli 2022 ins Zivilstandsregister eintragen lassen. Sie erwerben damit Rechte und Pflichten ähnlich einer Ehe. Der Zivilstand lautet «in eingetragener Partnerschaft» (anlaog «verheiratet»). Ab Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare in der Schweiz heiraten. Hier erklären wir die Unterschiede zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der […]

12. Mai 2020

Was wird aus den obligatorischen Vorsorgeguthaben?

Zu den obligatorischen Vorsorgeguthaben zählen jene aus der ersten und der zweiten Säule. Was genau mit diesen nach dem Ableben passiert, kann weitreichende finanzielle Folgen haben. Wir zeigen Ihnen im Folgenden das Wichtigste.

14. April 2020

Gleichgeschlechtliche Paare müssen anders vorsorgen

Die eingetragene Partnerschaft ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren eheähnliche Erbenstellungen. Durch letztwillige Verfügung oder Erbvertrag können überlebende Partner bessergestellt werden. Auch im Hinblick auf Erbschaftssteuern können sie profitieren.

3. Dezember 2019

Über zwei Generationen vererben mittels Nacherben

Mittels Nacherbeneinsetzung können Sie eine bestimmte Person begünstigen. Weiter ist es dadurch möglich, ein gewisses Mass an Kontrolle darüber zu behalten, was längerfristig mit den Vermögenswerten passiert. Besonders in Patchwork-Familien ist diese Möglichkeit sinnvoll.

26. Februar 2019

Absicherung des Konkubinatspartners – wie geht man am besten vor?

Viele Paare sind heute ohne Trauschein und ehegüterrechtlichen Schutz glücklich. Um den Konkubinatspartner im Todesfall abzusichern, können verschiedene Massnahmen ergriffen werden. Denn in der gesetzlichen Erbfolge geht der Konkubinatspartner leer aus.

9. März 2018

Was müssen Partner im Konkubinat bedenken?

Grundsätzlich erben Konkubinatspartner nicht von Gesetzes wegen. Umso wichtiger ist es, sich richtig und genug früh vertraglich abzusichern. In einem Erbvertrag können viele Umstände geregelt und auch Stief- und Pflegekinder berücksichtigt werden.