So werden Enkelkinder im Testament begünstigt

Enkelkinder erhalten häufig nichts aus dem Nachlass ihrer Grosseltern. Nicht selten möchten Grosseltern aber, dass auch ihre Enkelkinder etwas erben. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Enkelkinder in Ihrem Testament begünstigen können.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ohne Erwähnung im Testament/Erbvertrag erben Enkelkinder von den Grosseltern häufig nichts.
  • Die Enkelkinder erben direkt von den Grosseltern, wenn der entsprechende Elternteil der Enkelkinder vorverstorben ist.
  • Die freie Quote können Sie im Testament oder Erbvertrag nach Belieben an Ihre Enkelkinder vermachen.
  • Enkelkinder können als Erbe/Erbin oder Vermächtnisnehmer:in eingesetzt werden.
  • Mit Hilfe unseres Testamentgenerators können Enkelkinder als Vermächtnisnehmer eingesetzt werden.
  • In vielen Kantonen sind Erbschaften und Vermächtnisse an die Enkelkinder von der Erbschaftssteuer befreit.

Vom Nachlass eines Grosselternteils der Grosseltern erben, neben dessen Ehepartner:in, in erster Linie die Eltern der Enkelkinder (also Kinder der Grosseltern). Eine Erbschaft kann für die Enkelkinder aber ein wertvoller finanzieller Zustupf sein. Dies teilweise im Vergleich zu den Eltern, die bereits mit beiden Beinen im Leben stehen. Möchten Sie, dass Ihre Enkelkinder in jedem Fall etwas aus Ihrem Nachlass erhalten? Dann sollten Sie dies in Ihrer Verfügung von Todes wegen festhalten. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, in welchen Situationen was zu tun ist.

Wann bedarf es einer Erwähnung meiner Enkelkinder im Testament?

Ein:e Erblasser:in kann mittels Testament/Erbvertrag über einen Teil des Nachlasses frei verfügen. Hat er/sie dies nicht (vollständig) getan, kommt die gesetzliche Erbfolge zur Anwendung. Gemäss der gesetzlichen Erfolge erben neben dem Ehepartner in erster Linie die Kinder der Grosseltern (Eltern der Enkelkinder). Enkelkinder erben ohne Zutun der Grosseltern nichts, sofern der Elternteil (Kind der Grosseltern) noch lebt. Das Enkelkind erbt hingegen, wenn der Elternteil vorverstorben ist. Möchten Sie, dass Ihr Enkelkind auch erbt, wenn der Elternteil noch am Leben ist? Dann sollten Sie Ihr Enkelkind ausdrücklich in einem Testament oder Erbvertrag berücksichtigen

Beispiel 1

Witwe und Grossmutter Elisabeth ist Mutter von zwei Kindern: Anna und Anton. Anna wiederum ist Mutter von Sara (Enkelin von Elisabeth) und Anton ist Vater von Stefan (Enkel von Elisabeth).

Anna verstirbt vor ihrer Mutter Elisabeth. Elisabeth hat weder ein Testament noch einen Erbvertrag errichtet. Somit gilt beim Ableben von Grossmutter Elisabeth die folgende gesetzliche Erbfolge. Die Hälfte des Nachlasses geht an Sohn Anton. Die andere Hälfte geht an die Enkelin Sara, da Anna vorverstorben ist. Enkel Stefan erbt in diesem Fall nichts.

Wie kann ich meine Enkelkinder im Testament berücksichtigen?

Sie können Ihre Enkelkinder begünstigen, indem Sie ihnen ein Vermächtnis ausrichten oder sie als Erben einsetzen. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie die Pflichtteile der Pflichtteilserben nicht verletzen. Erblasser:innen mit Nachkommen können über 50% Ihres Nachlasses frei verfügen. Mit dieser freien Quote können Sie Ihre Enkelkinder als Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen.

Enkelkinder als Erben einsetzen

Durch die Erbeinsetzung werden Ihre Enkelkinder Teil der Erbgemeinschaft. Beachten Sie jedoch, dass Mitglieder der Erbengemeinschaft verschiedene Rechte und Pflichten haben. Mit einer Teilungsvorschrift im Testament/Erbvertrag haben Sie die Möglichkeit, die Verteilung von Vermögenswerten an Ihre:n Enkel:in festzulegen.

Enkelkindern ein Vermächtnis ausrichten

Möchten Sie Ihre Enkelkinder begünstigen, ohne dass diese Teil der Erbgemeinschaft werden? In diesem Fall können Sie in Ihrer letztwilligen Verfügung ein Vermächtnis vorsehen. Durch ein Vermächtnis können Sie Ihren Enkelkindern einen konkreten Gegenstand, eine Geldsumme oder einen bestimmten Prozentsatz an Ihrem Nachlasses vermachen. Im Unterschied zur Erbeinsetzung werden die Enkelkinder nicht Teil der Erbengemeinschaft.

Mit Hilfe unseres Testamentgenerators können Sie Ihren Enkelkindern einen bestimmten Prozentsatz Ihres Nachlasses oder einen konkreten Geldbetrag vermachen.

Anleitung: Enkelkinder im Testament berücksichtigen

Nachfolgend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Berücksichtigung Ihrer Enkelkinder im DeinAdieu Testamentgenerator.

Beispiel 2 (Weiterführung Beispiel 1)

Grossmutter Elisabeth möchte, dass auch Enkel Stefan etwas aus ihrem Nachlass erhält. Deshalb setzt sie ihren Sohn Anton und ihre Enkelin Sara auf den Pflichtteil. Dadurch kann Elisabeth über die verfügbare Quote frei verfügen. Einen Teil dieser nun verfügbaren freien Quote vermacht Elisabeth dem Enkel Stefan.

Schritt 1

Enkelin Anna erhält mindestens den Pflichtteil aus dem Nachlass der Grossmutter Elisabeth, da Mutter Anna vorverstorben ist. Enkel Stefan erbt ohne explizite Erwähnung nichts aus dem Nachlass von Grossmutter Elisabeth. Zuerst erbt Vater Anton (Sohn von Elisabeth).
Tragen Sie Ihre Nachkommen ein. Bei vorverstorbenen Eltern erhalten die Enkel:innen einen Pflichtteil.

Schritt 2

Enkel:innen können Sie unter „Andere Person“ eintragen, um sie im Testament zu berücksichtigen.

Schritt 3

Reduzieren Sie die Pflichtteile, damit eine freie Quote verfügbar wird.

Die freie Quote entspricht dem Teil des Nachlasses nach Abzug der Pflichtteile.

Schritt 4

Nach Abzug der Pflichtquoten können Sie das zu verteilende Erbe Ihren Enkel:innen, sowie gemeinnützigen Organisationen zuweisen.

Müssen Enkel als Erb:innen eine Erbschaftssteuer bezahlen?

Der Bund erhebt keine Erbschaftssteuern, die meisten Kantone hingegen schon. In einem Grossteil der Kantone sind aber Erbschaften an die Kinder von der Erbschaftssteuer befreit. Dies gilt in den meisten Fällen auch für Erbschaften an die Enkelkinder. Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass je nach Gemeinde zusätzlich eine kommunale Erbschaftssteuer anfallen kann. Auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung finden Sie einen Steuerrechner, mit welchem Sie die provisorische Erbschaftssteuer berechnen können.

Was muss ich bei Schenkungen an Enkelkinder zu Lebzeiten beachten?

Mittels einer Schenkung zu Lebzeiten können Sie Ihre Enkelkinder ebenfalls finanziell unterstützen. Beachten Sie jedoch, dass Schenkungen unter Umständen bei der Berechnung des Nachlasses berücksichtigt werden können. Wenn durch Schenkungen Pflichtteile verletzt werden, kann es sein, dass Schenkungen der Herabsetzung unterliegen. Lesen Sie in diesem Beitrag mehr über Schenkungen an Kinder zu Lebzeiten und Erbvorbezüge.

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