Seit über sieben Jahren ist gesetzlich geregelt: Wir können unser Lebensende mit einer Patientenverfügung selbstbestimmt gestalten. Will ich, urteilsfähig und mündig, mein Leben verlängern oder es in hoher Qualität beenden? Diese Entscheidung muss ein Arzt akzeptieren.
Von wegen Alterskrankheit: Die jüngste, betreute betroffene Person der Rheumaliga Schweiz war sieben Monate alt. Valérie Krafft, Geschäftsleiterin der Rheumaliga Schweiz, redet mit DeinAdieu-Autor Martin Schuppli über Schmerzen, Spendengelder und den Zugang zu den verschiedensten Dienstleistungsangeboten.
Als sich die monatelange Traurigkeit in eine innere Leere umwandelte, beschloss Sophia*, sich das Leben zu nehmen. Heute ist sie froh, dass ihr Suizidversuch durch einen Zufall misslang.