Mit der Herabsetzungsklage den Pflichtteil wiederherstellen
Jede Person kann im erlaubten Rahmen über ihren Nachlass frei entscheiden. Verletzt sie allerdings Ihren geschützten Pflichtteil, so können Sie gemäss Schweizer Erbrecht eine Herabsetzungsklage erheben. Bei einem erfolgreichen Ausgang wird mit dieser Klage Ihr Pflichtteil wiederhergestellt.
Die Pflichtteile im Erbrecht
Das Gesetz in der Schweiz regelt nicht nur, wer die regulären Erben einer Person sind. Es schreibt auch vor, welcher Anteil an der Erbmasse diesen im Normalfall zusteht. Zur Regelung der gesetzlichen Nachfolge greift das Schweizer Recht auf ein Parentelsystem zurück.
Pflichtteile und freie Quote: 3 Beispiele.
Der einem Erben zustehende Erbteil bestimmt sich über die gesetzliche Erbfolge oder über eine Verfügung des Erblassers (Testament). Will der Erblasser selber verfügen, hat er das Pflichtteilsrecht zu beachten. Über die verfügbare Quote kann er nach Belieben verfügen.
Nutzniessung – Nutzung ohne Eigentum
Die Nutzniessung gibt Ihnen das Recht, einen Vermögenswert zu nutzen und die Früchte zu behalten. Trotzdem bleibt das Eigentum am Vermögenswert beim Überträger. Besonders Ihren Ehegatten können Sie mit der Nutzniessung begünstigen.
Die gesetzliche Erbfolge in der Schweiz
Das Zivilgesetzbuch enthält für Personen, welche zeit ihres Lebens ihren Nachlass nicht regeln, eine Lösung: die gesetzliche Erbfolge. Sollte Ihnen diese Regelung nicht passen, können Sie im Rahmen des Erlaubten Abweichungen vornehmen.
Vorrechte des Ehepartners
Durch das besondere Näheverhältnis der Ehegatten haben sich im Güter- und Erbrecht bestimmte Privilegien als sinnvoll bewiesen. Nicht nur erbt der überlebende Ehegatte „doppelt“. Es stehen ihm unter anderem auch Ansprüche auf Vorsorgeguthaben zu.
Grundbegriffe rund um den Erbteil
Je nach Verwandtschaftsgrad stehen den Erben unterschiedliche Anteile am Erbe zu. Das Parentel-System ist in der Schweiz ausschlaggebend, sofern keine letztwillige Verfügung getroffen worden ist. Unabhängig davon sind Pflichtteile immer zu beachten.
Private Vorsorgeguthaben (Säule 3) im Erbrecht
Beim Vorsorgeguthaben der 3. Säule handelt es sich um freiwillige Einzahlungen. Unterteilt werden diese in die Säulen 3a und 3b. Welche Unterschiede bei den beiden bestehen und welchen Einfluss dies auf die Aus- und Einzahlungen haben, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Erbstreit: Was kann ich tun?
Oftmals kommt es zu Erbstreitigkeiten. Mit einer wohlüberlegten Nachlassplanung können Sie diese vorbeugen. Dazu sind mögliche Konfliktherde frühzeitig zu adressieren. Auch wenn bereits Differenzen bestehen, ist es im Sinne aller Beteiligten, diese rasch und konstruktiv zu bereinigen.