Ein fremdes Testament vernichten oder den Tod eines Erblassers herbeiführen – beides sind Beispiele, die zur Erbunwürdigkeit führen können. Dieser Beitrag befasst sich mit Fragen rund um die Erbunwürdigkeit, welche von der Enterbung abzugrenzen ist.
Nach Eintritt eines Trauerfalls stellen sich oft unangenehme Fragen im Zusammenhang mit dem Erbe des Verstorbenen. Neben letztwilligen Verfügungen hilft die gesetzliche Erbfolge bei der Klärung weiter.
Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat der schweizerischen Wirtschaft. Damit das auch künftig so bleiben kann, ist es im Interesse aller, dass die Unternehmensnachfolge in diesen familiär geprägten Betrieben reibungslos funktioniert. Hier erfahren Sie, welche Aspekte Sie bei der Unternehmensnachfolge und Finanzierung beachten sollten und welche Neuerungen die Erbrechtsrevision mit sich bringen soll.
Manchmal wird man von gewissen Menschen so stark enttäuscht, dass die Vererbung des eigenen Nachlasses an diese Personen unangemessen erscheint. Während Sie gesetzliche Erben enterben können, ist dies bei Pflichtteilserben sehr schwierig.
Durch die Revision des Erbrechts, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wird der Pflichtteilsschutz für die Eltern abgeschafft. Gleichwohl kann der Erblasser diese bedenken, wenn er dies möchte. Andererseits erhält er so mehr Freiheiten, selber über seinen Nachlass zu bestimmen.
Im Schweizer Erbrecht gibt es einen Pflichtteilsschutz für nahestehende Personen, Nachkommen und Ehegatten. Der Erblasser wird dadurch in seiner Verfügungsfreiheit eingeschränkt. Auch die Hürden für eine Enterbung sind in der Schweiz hoch. Durch die Reduktion der Pflichtteile im Rahmen der Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, erhalten Erblasser mehr Freiheiten.
Die Anpassung der Pflichtteile in der Erbrechtsrevision sorgt für Unsicherheiten. Wie kann ich ein Testament klar formulieren? Entweder weisen Sie konkrete Anteile zu, ohne das Wort «Pflichtteil» zu nennen, oder Sie schreiben klar, dass die alte Interpretation weiterhin herangezogen werden soll. Wenn Sie lediglich den Begriff «Pflichtteil» verwenden, werden grundsätzlich die neuen Quoten gelten.
Am 1. Januar 2023 trat das neue Erbrecht in Kraft. Im Zentrum des neuen Erbrechts steht die Reduktion der Pflichtteile. Erblasser:innen erhalten dadurch in Zukunft mehr Gestaltungsspielraum. Hier erklären wir die wichtigsten Änderungen.
Welche Auswirkungen hat die Schweizer Erbrechtsrevision auf bestehende Testamente? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.