Lösungen im Erbrecht für Patchwork-Familien

Die aktuellen Gesetze sind nicht auf moderne Patchwork-Familien ausgerichtet, sondern orientieren sich noch am klassischen Familienmodell. Steuerliche Konsequenzen kann man in solchen Fällen beispielsweise mittels Nacherbeneinsetzung vorbeugen.

Moderne Familien

In der Schweiz werden 4 von 10 Ehen wieder aufgelöst. Wer sich danach wieder neu bindet, befindet sich häufig in einem komplexen Beziehungsgeflecht mit Stiefkindern. Das Erbrecht und oft auch das Familienrecht sind nicht auf moderne Patchwork-Familien ausgerichtet. Meistens orientiert sich das Gesetz noch am klassischen Familienmodell. Daher ist es sinnvoll, frühzeitig Vorkehrungen zu treffen, um für möglichst alle Fälle die beste Lösung zu finden.

Nacherbeneinsetzung

Wenn man beispielsweise neu verheiratet ist, aber Kinder aus erster Ehe mitbringt, können sich einige Fragen zur Erbschaft stellen. Bevorzugt man vorerst die Ehefrau und diese verpflichtet sich ihrerseits, die Stiefkinder als Erben einzusetzen, entstehen daraus oftmals steuerrechtliche Konsequenzen. Dies ist abhängig vom Wohnsitzkanton des Erblassers. Eine Befreiung von der Erbschaftssteuer gilt nämlich häufig nur in der geraden Linie (eben für direkte Nachkommen und deren Nachkommen etc.). Dies kann man über das Instrument der Nacherbeneinsetzung ausschliessen. Die Einsetzung von Vorerben und Nacherben kann mit einem Erbvertrag oder durch ein Testament geregelt werden.

Veranschaulichen wir dies mit einem Beispiel:

Peter heiratet Barbara und bringt die Kinder Marco und Sophie mit. Barbara soll als Vorerbin maximal begünstigt werden. Nach ihrem Tod geht das Erbe an Marco und Sophie als Nacherben über. Hier ist allerdings zu beachten, dass Barbara gegenüber Peter einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch von 25% hat. Dieser Pflichtteil kann nicht mit einer Nacherbeneinsetzung belastet werden und könnte folglich teilsweise an eventuelle Kinder aus einer vorherigen Ehe Barbaras fliessen.

Was passiert mit den Kindern?

Auch wenn man sich nicht gerne mit diesem Thema beschäftigt, sollte man sich doch überlegen, wer das Sorgerecht für die Kinder bekommen sollte, wenn einem selbst etwas zustösst. Mit dem Instrument der Sorgerechtsverfügung kann man zu diesem Thema einen Vorschlag machen. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn man in Patchwork-Konstellationen lebt. Der Vorschlag ist für die Behörden nicht bindend. Die KESB wird den Vorschlag aber als wichtige Hilfestellung in ihre Entscheide miteinbeziehen.

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