Mittels Nacherbeneinsetzung können Sie eine bestimmte Person begünstigen. Weiter ist es dadurch möglich, ein gewisses Mass an Kontrolle darüber zu behalten, was längerfristig mit den Vermögenswerten passiert. Besonders in Patchwork-Familien ist diese Möglichkeit sinnvoll.
Die gesetzliche Erbfolge des schweizerischen Erbrechts berücksichtigt Familienkonstellationen wie die der Patchwork-Familien nur indirekt. Damit alle Familienmitglieder, welche Sie begünstigen möchten, etwas erhalten, können Sie eine letztwillige Verfügung errichten.
Die aktuellen Gesetze sind nicht auf moderne Patchwork-Familien ausgerichtet, sondern orientieren sich noch am klassischen Familienmodell. Steuerliche Konsequenzen kann man in solchen Fällen beispielsweise mittels Nacherbeneinsetzung vorbeugen.