Das Schweizer Erbrecht ist über 100 Jahre alt. Es wurde seit dem Inkrafttreten nur wenig verändert. Mit der Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, wird das schweizerische Erbrecht entsprechend neuer Lebensmodelle (wie dem Konkubinat) adaptiert.
Mittels Nacherbeneinsetzung können Sie eine bestimmte Person begünstigen. Weiter ist es dadurch möglich, ein gewisses Mass an Kontrolle darüber zu behalten, was längerfristig mit den Vermögenswerten passiert. Besonders in Patchwork-Familien ist diese Möglichkeit sinnvoll.
Die gesetzliche Erbfolge des schweizerischen Erbrechts berücksichtigt Familienkonstellationen wie die der Patchwork-Familien nur indirekt. Damit alle Familienmitglieder, welche Sie begünstigen möchten, etwas erhalten, können Sie eine letztwillige Verfügung errichten.
Die aktuellen Gesetze sind nicht auf moderne Patchwork-Familien ausgerichtet, sondern orientieren sich noch am klassischen Familienmodell. Steuerliche Konsequenzen kann man in solchen Fällen beispielsweise mittels Nacherbeneinsetzung vorbeugen.