Das öffentlich beurkundete Testament
Neben dem handschriftlichen und dem mündlichen (Not-) Testament kennt das Gesetz auch die Variante der öffentlichen Beurkundung. Sie hat Vorzüge, die sich vor allem in komplizierten Verhältnissen oder bei wertvollem Nachlass auszahlen können.
Das mündliche Testament
In seltenen Fällen lassen es die Umstände dem Erblasser nicht zu, ein handschriftliches oder öffentlich beurkundetes Testament zu erstellen. Für diese Fälle sieht das Gesetz das mündliche Testament vor. Allerdings müssen dafür gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Keine oder nur entfernt verwandte Erben – was tun?
Keine Erben vorhanden? Immer mehr Leute bleiben heutzutage länger alleinstehend. Geheiratet wird erst später, von Kindern wird noch gar nicht gesprochen. Erst muss einmal das Studium abgeschlossen, die Welt bereist und die Karriere in Angriff genommen werden. Die meisten finden dann aber doch irgendwann ihre/n Ms. oder Mr. Perfect. Doch nicht alle. Einige Menschen bleiben […]
Vererben – was bedeutet das alles?
Ein Erbgang scheint in der Theorie ein gängiges Prozedere darzustellen. In der Praxis erweist er sich aber häufig als komplex. Grundsätzlich steht der Erblasserwille im Zentrum, welchem besonders bei der Anspruchsberechnung Beachtung geschenkt werden sollte.
Verbreitete Irrtümer zu Vorsorge und Testament
Wenn es um die Nachlassgestaltung geht, kam es bereits zu kreativen Lösungen. Leider sind nicht alle gesetzlich anerkannt. Daher ist es wichtig, einige Irrtümer aufzudecken. So zeigt sich, dass besonders verheiratete Paare ihren Nachlass gesetzeskonform regeln sollten.
Lösungen im Erbrecht für Patchwork-Familien
Die aktuellen Gesetze sind nicht auf moderne Patchwork-Familien ausgerichtet, sondern orientieren sich noch am klassischen Familienmodell. Steuerliche Konsequenzen kann man in solchen Fällen beispielsweise mittels Nacherbeneinsetzung vorbeugen.
Streit um den Familienbetrieb
Nach dem Tod eines Firmeninhabers muss das Unternehmen vererbt werden. Da sich die Erben über die Zukunft oft uneinig sind, droht nicht nur die Aufspaltung oder Auflösung des Unternehmens. Wenn es um viel Geld geht, geraten sich selbst die besten Familien in die Haare.
Wie läuft eine Erbteilung ab?
Vor einem Erbgang werden alle Vermögensgegenstände inventarisiert und die Erbansprüche ermittelt. Um diese entsprechend dem Willen des Erblassers aufzuteilen, bestehen einige Hilfestellungen. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Erbe nicht an Wert einbüsst.
Was ist beim Vorsorgeauftrag zu beachten?
Durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter besteht die Möglichkeit einer Urteilsunfähigkeit. Der Vorsorgeauftrag kann im Vorfeld eine Vertrauensperson bezeichnen, die sich dann um die notwendigen Angelegenheiten kümmern kann. Es sind Formvorschriften zu beachten.