En Suisse, la loi ne se contente pas de déterminer qui sont les héritiers réguliers d’une personne, elle prescrit également la part de la masse successorale à laquelle ces héritiers ont normalement droit. Pour régler la succession légale, le droit suisse a recours à un système de parentèles.
Seit über sieben Jahren ist gesetzlich geregelt: Wir können unser Lebensende mit einer Patientenverfügung selbstbestimmt gestalten. Will ich, urteilsfähig und mündig, mein Leben verlängern oder es in hoher Qualität beenden? Diese Entscheidung muss ein Arzt akzeptieren.
Esther Ackermann reiste in 368 Tagen um die Welt. Wohlvorbereitet, aber ohne Plan. Sie liess ihr Handy zu Hause, hatte weder Laptop noch Tablet dabei. Mit DeinAdieu sprach sie über Angst und Urvertrauen. Über Dschungelnächte bei geöffneten Türen und Fenstern.