Als Präsidentin der Stiftung Erbprozent setzt sich Kathrin Hilber, ehemalige St. Galler Regierungs- und Nationalrätin, dafür ein, dass Menschen ein Prozent ihres Vermögens, ihres Nachlasses für die Kunst und die Kultur reservieren.
Welche Fragen stellen sich aus rechtlicher Sicht für trink- und nahrungsverweigernde Patienten, deren Pflegende und Angehörige? Das Interview mit Regina Aebi-Müller, Professorin für Privatrecht und Privatrechtsvergleichung an der Uni Luzern.
In Zürich ist es möglich, sich zu Füssen eines handwerklichen Meisterstückes begraben zu lassen.